Ob gegen Rechtsextremismus, für den Klimaschutz oder wegen internationaler Konflikte: In Köln gehen immer mehr Menschen auf die Straße – im Schnitt sind das fast 40 Versammlungen pro Woche. Manchmal sind es nur eine Handvoll Menschen, manchmal Tausende. Vor allem die Innenstadt ist regelmäßig Schauplatz besonders großer Demonstrationen.
Zuletzt demonstrierten am vergangenen Halloween-Wochenende mehrere Tausend junge Menschen am Konrad-Adenauer-Ufer. Nach dem offiziellen Ende der Versammlung der Initiative „Gen Z regelt“ kam es zu Ausschreitungen zwischen der Polizei und einer Gruppe von Protestlern. Wasserwerfer wurden eingesetzt, bis zu 1000 Menschen von der Polizei festgesetzt. Im angrenzenden Kunibertsviertel kam es in den Abendstunden immer wieder zu Böllerexplosionen, Straßen waren stundenlang blockiert. Was für die einen gelebte Demokratie ist, bedeutet für andere Umsatzeinbußen, gesperrte Wege und Schwierigkeiten, überhaupt noch in die Innenstadt zu gelangen.
Versammlungen innerhalb von acht Jahren mehr als verdreifacht
Und die Zahl der Versammlungen nimmt immer weiter zu. 2031 Versammlungen hat die Polizei im vergangenen Jahr in Köln und Leverkusen registriert. Das entspricht einem Anstieg um 15 Prozent gegenüber 2024. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits seit Jahren zu beobachten ist. 2017 waren im Zuständigkeitsbereich der Kölner Polizei noch 644 Versammlungen gezählt worden, 2020 waren es bereits 1459. Zwischen 2021 und 2024 bewegte sich die Zahl auf einem vergleichsweise hohen Niveau zwischen 1657 und 1764. Im vergangenen Jahr wurde nun erstmals die Marke von 2000 überschritten. Innerhalb von acht Jahren hat sich die Zahl der Versammlungen damit mehr als verdreifacht.
Mehr Krisen in der Welt – mehr Demos in den Städten
Auch in diesem Jahr hat sich die Zahl der Versammlungen bereits auf einem hohen Niveau eingependelt: 1824 angemeldete Versammlungen wurden bis zum 4. November in Köln und Leverkusen durchgeführt. Die Anzahl von Spontan- und Eilversammlungen beziehungsweise nicht angezeigten Versammlungen beziffert die Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion bislang auf etwa 50.
Als einen Grund für die Entwicklung sieht Kölns Polizeipräsident Johannes Hermanns die zunehmenden kriegerischen Konflikte in der Welt. Diese führten auch in Köln immer wieder zu Protesten und Kundgebungen. Das sagte er anlässlich der Vorstellung der Zahlen für 2025 im Frühjahr. „Das ist für uns eine personelle Belastung“, sagt Hermanns. „Aber auch für die Bürger, weil teilweise ganze Stadtbereiche an einzelnen Tagen lahmgelegt werden.“
Großdemonstrationen mit mehreren Zehntausend Teilnehmenden
Dass Köln immer wieder zum Schauplatz großer Protestveranstaltungen wird, zeigte sich in den vergangenen Jahren bei ganz unterschiedlichen Anlässen. Im September 2019 kamen nach Polizeiangaben zwischen 30.000 und 40.000 Menschen zum Klimastreik von „Fridays for Future“ in die Innenstadt. Seit 2024 mobilisierten zudem mehrere Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und die AfD Zehntausende Teilnehmer. Allein bei einer Kundgebung auf dem Hohenzollernring im Januar 2025 zählte die Polizei rund 40.000 Menschen.
Auch die Deutzer Werft wurde wiederholt zum Treffpunkt großer Menschenmengen. Bei einer Demonstration für die Freilassung des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan versammelten sich nach Polizeiangaben rund 15.000 Menschen am Rheinufer. Zu einer weiteren kurdischen Kundgebung im November 2024 kamen etwa 10.000 Teilnehmer. Beim kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ im März 2025 sprach die Polizei sogar von mehreren Zehntausend Menschen.
Eine Obergrenze für Versammlungen gibt es nicht
Die Anmelder einer Versammlung dürfen den Ort selbst wählen – das schütze die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz, so die Polizei. Die Behörde prüft nur, ob der Platz tatsächlich ausreicht und ob dort eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht; notfalls wird gemeinsam eine Ausweichfläche gefunden. Eine Obergrenze für Versammlungen pro Jahr an einem Ort gibt es nicht. Angemeldet werden die Veranstaltungen bei der Direktion Zentrale Aufgaben, die zusammen mit der örtlichen Polizei die Anzeige schriftlich bestätigt.
Um Anwohner zu entlasten, so die Polizei, setze die Behörde auf Gespräche mit den Veranstaltern sowie auf Auflagen – etwa wie eine Lautstärkegrenze von 85 dB oder Ordner für einen geregelten Ablauf. Gerichte haben aber immer wieder klargestellt: Störungen, zum Beispiel im Verkehr, müssen Bürgerinnen und Bürger meist hinnehmen, weil die Versammlungsfreiheit sehr hoch gewichtet wird.
Personelle Belastung für die Polizei
Für die Polizei sind solche Veranstaltungen mit einem erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden. Demonstrationszüge müssen begleitet, Straßen zeitweise gesperrt und mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Gruppen verhindert werden. Vor allem, wenn gleichzeitig auch eine oder mehrere Gegendemonstrationen angemeldet sind. Hinzu kommt, dass sich die Einsatzkräfte parallel um das reguläre Polizeigeschehen kümmern müssen. Welchen konkreten personellen und finanziellen Mehraufwand der Anstieg der Versammlungszahlen für sie bedeutet, benannte die Kölner Polizei nicht. Abgerechnet wird der Aufwand mit dem Innenministerium, da die eingesetzten Kräfte von der Landesoberbehörde zugeteilt werden.
Gastronomie beklagt ausbleibende Gäste
Die Folgen großer Demonstrationen bekommen allerdings nicht nur Polizei und Verkehrsteilnehmer zu spüren. Auch für Einzelhandel und Gastronomie können die Veranstaltungen zum Problem werden – insbesondere dann, wenn sie an umsatzstarken Samstagen stattfinden.
Bei größeren Demonstrationen weisen Polizei und Stadt regelmäßig auf mögliche Verkehrsbehinderungen hin. Besucher würden mitunter aufgefordert, die Innenstadt möglichst zu meiden oder auf andere Verkehrsmittel auszuweichen, sagt Christoph Becker, Geschäftsführer und Sprecher des Dehoga Nordrhein. Aus Sicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) können solche Hinweise jedoch weitreichendere Folgen haben als die eigentlichen Straßensperrungen.
Sinn würden daher aus unserer Sicht detaillierte Hinweise der Ordnungsbehörden machen, damit Besucher nicht gänzlich ausbleiben, sondern nur die betroffenen Gebiete meiden.
„Obwohl die Demonstrationen nur einen begrenzten Teil des Stadtgebiets betreffen, führen die Warnungen und Aufrufe im gesamten Stadtgebiet zu einem reduzierten Besucheraufkommen“, sagt Becker. Dabei seien längst nicht alle Restaurants, Cafés und Kneipen gleichermaßen von den Einschränkungen betroffen. „Sinn würde daher aus unserer Sicht detaillierte Hinweise der Ordnungsbehörden machen, damit Besucher nicht gänzlich ausbleiben, sondern nur die betroffenen Gebiete meiden.“ Wie groß die wirtschaftlichen Einbußen durch Demonstrationen tatsächlich sind, lässt sich aus den Schilderungen der Gastronomen allerdings nicht beziffern.
Auch die IHK Köln sieht Verbesserungspotenzial. Die zunehmende Zahl von Versammlungen sei für die Unternehmen in der Innenstadt eine enorme Belastung. „Beschäftigte, Lieferanten und auch Kundinnen und Kunden können die Geschäfte oft nur noch schwer oder gar nicht erreichen“, beschreibt Pressesprecher Jörg Löbker die Situation. „Selbstverständlich ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. Mit der wachsenden Zahl der Versammlungen bedarf es aber einer besseren Abstimmung.“ Dazu gehören laut IHK möglichst frühzeitige Informationen über Sperrungen sowie Verkehrskonzepte, die vermeidbare Belastungen reduzieren. „Bei der Genehmigung von Demonstrationsrouten fordern wir, dass die Erreichbarkeit der Betriebe stärker berücksichtigt wird. Sichtbarer und friedlicher Protest, ja, gleichzeitig muss die Innenstadt als Wirtschaftsstandort funktionsfähig bleiben“, so Löbker.
Infokasten zur Versammlungsfreiheit
Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Eine Versammlung liegt grundsätzlich dann vor, wenn mindestens zwei Menschen zusammenkommen, um gemeinsam an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen.
Anders als häufig angenommen, müssen Demonstrationen nicht genehmigt werden. Für Versammlungen unter freiem Himmel gilt eine Anzeigepflicht. In Köln müssen geplante Versammlungen spätestens 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe bei der Polizei bei der Direktion Zentrale Aufgaben angezeigt werden. Für Eil- und Spontanversammlungen gelten Ausnahmen. Angemeldet werden die Veranstaltungen bei der Direktion Zentrale Aufgaben, die zusammen mit der örtlichen Polizei die Anzeige schriftlich bestätigt.
Die Polizei muss dabei unterschiedliche Interessen berücksichtigen: Einerseits soll die freie Ausübung des Versammlungsrechts gewährleistet werden, andererseits müssen die Sicherheit der Teilnehmer und der übrigen Bevölkerung im Blick bleiben.
Eine Versammlung könne durch die Behörde aufgelöst werden, „wenn ihre Durchführung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann“, so die Kölner Polizei.

