Nicht am Rhein und in GrünanlagenNeue Abstellverbotszonen für E-Scooter in Köln

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E-Scooter Köln Dom

E-Scooter in der Kölner Innenstadt

Köln – Die Stadtverwaltung weitet die Abstellverbotszonen für Miet-E-Scooter noch einmal deutlich aus. Wie die Stadt den politischen Gremien nun mitteilt, soll es künftig unter anderem verboten sein, die Roller in einem mindestens 30 Meter breiten Streifen entlang des Rheins im gesamten Stadtgebiet abzustellen.

In vielen Bereichen ist dieser Streifen jedoch um einiges breiter, etwa in den Rheinauen beiderseits des Flusses oder dem Areal der Poller Wiesen und dem Rheinpark. Auch an Seen, Weihern und Bächen sowie auf Brücken in der Stadt dürfen die Scooter künftig nicht mehr abgestellt werden. Dasselbe gilt für „alle Grünanlagen“, teilt die Stadtverwaltung weiter mit. Vergangenen Monat hatte die Verwaltung neue Abstellverbotszonen zunächst nur für die Innenstadt und innenstadtnahe Bereiche verfügt. Nun soll die Ausweitung auf Zonen im gesamten Stadtgebiet erfolgen.

Nutzer können Leihe in Verbotszonen nicht beenden

In den Abstellverbotszonen können die Roller-Nutzer die Leihe nicht beenden, das ist nur außerhalb der Bereiche möglich. Wann genau die neuen Verbotszonen gelten, steht nach Angaben der Stadtverwaltung noch nicht fest.

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Miet-E-Scooter stehen seit einigen Wochen in der Kritik. Es häufen sich Unfälle mit den Rollern, bei denen die Fahrer nicht selten alkoholisiert waren. Zudem hatten Taucher auf dem Grund des Rheins offenbar Hunderte der Fahrzeuge entdeckt, die Unbekannte zumeist von Brücken in den Fluss geworfen hatten. Die Verleiher haben versichert, die Roller auf eigene Kosten zu bergen, dafür jedoch noch kein genehmigungsfähiges Konzept vorgestellt. 

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