Mehrheit für AntragKölner Verwaltung muss Regeln für E-Scooter-Verleiher aufstellen

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EScooter

E-Scooter in der Innenstadt 

Köln – Die Politik will, dass die Stadtverwaltung die Verleiher von E-Scootern stärker als bisher reglementiert. Zu diesem Zweck beauftragte der Stadtrat am Dienstagnachmittag mit großer Mehrheit die Verwaltung, eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter-Anbieter zu erstellen.

Diese Satzung – die der Stadtrat noch beschließen muss – ermöglicht es, von den Anbietern Gebühren zu erheben und verbindliche Qualitätskriterien festzulegen. Gegen den Beschluss stimmte lediglich die FDP: „Es ist doch noch völlig unklar, mit welchen Mitteln wir den Scooter-Betreibern denn überhaupt beikommen wollen“, sagte FDP-Ratsherr Volker Görzel und warb dafür, zunächst inhaltlich über mögliche Vorgaben für die Betreiber zu diskutieren. „So drehen wir uns doch nur im Kreis.“

E-Scooter als gefährliche Hindernisse

Für die SPD, die die Sondernutzung ursprünglich beantragt hatte, sagte Fraktionschef Christian Joisten, dass die Stadt nun die Lebensqualität und Sicherheit im öffentlichen Raum wieder erhöhen müsse. Gerade abgestellte oder herumliegende Scooter seien gefährliche Hindernisse, etwa für mobilitätseingeschränkte Personen.

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Das Mehrheitsbündnis im Rat aus Grünen, CDU und Volt hatte den Antrag der Sozialdemokraten noch ergänzt. Danach soll die Verwaltung zusätzlich prüfen, ob auch außerhalb der Innenstadt die E-Scooter verpflichtend ortsgebunden abgestellt werden sollen, etwa an Haltestellen der KVB. Andere Großstädte wie Düsseldorf oder Bremen haben derartige Sondernutzungssatzungen bereits eingeführt. Die Kölner Verwaltung hatte sich bislang sehr zurückhaltend gezeigt.

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