Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Bezirksvertreter votierten einstimmigStadt sichert sich bei Liebigquartier in Köln-Ehrenfeld Vorkaufsrecht vor Investoren

Lesezeit 2 Minuten
Hinter einem rostigen, halb zugewucherten Tor steht eine riesige Dinosaurier-Skulptur, auch ein mehrstöckiges pinkes Gebäude ist zu sehen.

Der Kunst-Freistaat Odonien zwischen Innerer Kanalstraße und Hornstraße soll gesichert werden. 

Was genau auf dem Gelände um den alten Schlachthof in Ehrenfeld passieren wird, ist unklar. Sicher ist nun aber, dass die Stadt die Entwicklung steuern kann. 

Eine auch sozial verträgliche Entwicklung des heterogenen Liebigquartiers mit seiner Mischung aus grünen Wohnquartieren, riesigen und eher kleinteiligen Gewerbeflächen ist eine Mammutaufgabe für die kommenden Jahrzehnte. Deshalb hat die Verwaltung im vergangenen Jahr nach einer ausführlichen Bürgerbeteiligung ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) vorgelegt, in dem ziemlich genau umrissen ist, welche Flächen künftig dem Gewerbe, dem Wohnen oder der Anlage von Grünbereichen vorbehalten sein sollen.

Das Problem ist nur: Der Stadt gehören kaum Grundstücke in dem rund 130 Hektar großen Gebiet zwischen Innerer Kanalstraße, Autobahn A 57, Parkgürtel und Bahndamm, auf denen diese Pläne ungestört umgesetzt werden könnten. Deshalb will sich die Stadt nun, wie bereits von der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV) gefordert, das Vorkaufsrecht für Grundstücke sichern, die veräußert werden sollen.

„Formen der Kreativwirtschaft“ sollen sich ansiedeln

Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik legte der BV kürzlich eine entsprechende Satzung vor, schließlich könne die Umsetzung der im REK niedergelegten Ziele nur dann erfolgreich sein, wenn „das Konzept insgesamt stimmig bleibt“, wie es in der Vorlage heißt. Wenn sich also keine lediglich auf Rendite ausgerichtete Investoren auf den Flächen breitmachen und zum Beispiel andere Nutzungen durchsetzen. Auf dem früheren Schlachthofgelände etwa, wo weiterhin eine gewerbliche Nutzung Vorrang haben und mit soziokulturellen Einrichtungen und Gastro-Betrieben harmonieren soll. Oder auf dem ehemaligen Molkerei-Areal, wo kleinteiliges Gewerbe sowie „Formen der Kreativwirtschaft“ angesiedelt werden sollen.

Ein großes Tor mit weitläufigen Hallen dahinter ist zu sehen. Es handelt sich um das ehemalige Gelände des Kölner Schlachthofs.

Die gewünschten Entwicklungen auf dem ehemaligen Schlachthof-Gelände soll die Stadt per Vorkaufsrecht sichern.

Im Sinne einer aktiven Grundstückspolitik wäre eine Vorkaufsrechtsatzung eine „Zugriffs- beziehungsweise Steuerungsmöglichkeit“ der Stadt, wenn sich auf den im REK bezeichneten Flächen unerwünschte Entwicklungen andeuten. Mit dem vom Rat verabschiedeten Räumlichen Entwicklungskonzept, so das Stadtplanungsamt, lägen nun aber die rechtlichen Voraussetzungen für einen Satzungserlass vor.

Kommunen können das Vorkaufsrecht erst dann einsetzen, wenn bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Sie müssen dann auch nicht den im Vertrag festgelegten, möglicherweise überhöhten Betrag zahlen, sondern lediglich den Verkehrswert des bebauten oder unbebauten Grundstücks. Wo Grundstückseigentümern bewusst ist, dass ein Vorkaufsrecht vorliegt, verhandeln sie daher häufig gleich mit der Kommune.

Das Vorkaufsrecht kann allerdings nicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen beispielweise angewendet werden, oder wenn Erbbaurechte betroffen sind. Auch dürfe das Vorkaufsrecht „nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dieses rechtfertigt“, stellt das Planungsamt klar. Der Verwendungszweck des Grundstücks sei also stets anzugeben, „soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist“. Die Ehrenfelder Bezirksvertreter votierten einstimmig für die Annahme der Satzung, inzwischen wurde sie auch vom Rat abgesegnet.