Weil Rettungswege in Köln oft wegen parkender Autos unpassierbar sind, wurde das Parken rund um die Michael-Ende-Grundschule untersagt.
Rettungswege in EhrenfeldAn der Michael-Ende-Grundschule ist jetzt Parkverbot

In der Umgebung der Michael-Ende-Grundschule in der Marienstraße wurde das Gehwegparken untersagt, um die Rettungswege freizuhalten.
Copyright: Hans Willi Hermans
Im vergangenen März kam bei einem Wohnungsbrand im Stadtteil Humboldt/Gremberg eine Person ums Leben. Sie hätte wohl gerettet werden können, wenn nicht ein Falschparker den Rettungsweg für einen Leiterwagen der Feuerwehr blockiert hätte. Der schreckliche Vorfall sorgte für Bestürzung weit über den Stadtteil hinaus. In der Stadt wurden daraufhin die Rettungswege genau untersucht und etwa 450 Parkplätze gestrichen, oder es wurde nach alternativen Parkmöglichkeiten gesucht.
In Ehrenfeld fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung nach dem Zustand der Rettungswege in den zum Teil sehr engen Straßen des Bezirks. Aus der Verwaltung kam nun Entwarnung: Derzeit lägen „keine Hinweise auf legal oder illegal abgestellte Fahrzeuge zu betroffenen Straßen vor, die Einsätze der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte verzögern könnten.“ Sollten Feuerwehr oder Verkehrsdienst aber konkrete Hinweise auf Behinderungen geben, werde an diesen Stellen „prioritär für Abhilfe gesorgt und die Regelbreite der Fahrgasse schnellstmöglich wiederhergestellt.“ In einer Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsdienst und der Feuerwehr der Stadt würden außerdem präventive Befahrungen durchgeführt.
Eine Feuerwehrfahrt wurde im Dezember 2024 in der Marienstraße durchgeführt - nicht zuletzt wegen wiederholter Beschwerden von Eltern und Anwohnern über das Parken im Umfeld der Michael-Ende-Grundschule. Dabei habe das Einsatzfahrzeug die Straße aber ohne Behinderungen passieren können. Nach einer Ortsbegehung mit dem Bezirksbürgermeister wird das Gehwegparken vor der Grundschule in der Marienstraße aber seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 nicht mehr geduldet.
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Gemäß Straßenverordnung ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig, wenn ein Fahrzeug mit der Höchstbreite von 2,55 Metern bei vorsichtiger Fahrweise nicht mehr durchfahren kann. Dabei wird ein notwendiger Seitenabstand etwa zu parkenden Fahrzeugen von einem halben Meter – für beide Straßenseiten – hinzugerechnet. Verkehrsteilnehmer, die an Straßenstellen halten oder parken, an denen die Restbreite der Fahrbahn weniger als 3,05 Meter beträgt, begehen also einen Verstoß, das gilt auch ohne ausgeschildertes Halteverbot.
Konkrete Hinweise von Bürgern sind für den Verkehrsdienst hilfreich, blockierte Rettungswege können der Einsatzleitzentrale des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der 0221 / 221 32000 gemeldet werden.

