Stadt Köln lehnt Antrag abKein verkaufsoffener Sonntag für Ikea in Ossendorf

Der verkaufsoffene Sonntag bei Ikea in Ossendorf fällt aus.
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Köln – Das Basteln von Laternen für das Martinsfest reicht nicht aus, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen. Die Stadtverwaltung hat jetzt einen solchen Antrag der Interessengemeinschaft (IG) Ossendorf für ein Lichterfest – unter Beteiligung des Möbelhauses Ikea – am 30. Oktober 2016 abgelehnt. Es handele sich nicht um einen geeigneten Anlass für eine Sonntagsöffnung, da Laternen auch an jedem beliebigen Wochentag gebastelt werden könnten, heißt es in einem offiziellen Schreiben. Der Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem hervorgeht, dass „für Eingriffe in den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz ein ausreichender Anlass erforderlich“ ist. Danach richtet sich auch das NRW-Ladenöffnungsgesetz.
Das Beispiel aus Ossendorf zeigt, dass manche Antragsteller nach leicht durchschaubaren Vorwänden suchen – in der Hoffnung, einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigt zu bekommen. Im Fall der IG Ossendorf steckt hinter der Konzeption der Möbelkonzern Ikea, der im Stadtteil eine Filiale betreibt. Die drei für 2016 geplanten Marktfeste in Ossendorf wurden von den beiden Niederlassungsleiterinnen entwickelt. Die Stadt hatte eine Sonderöffnung am 11. Oktober dieses Jahres in Ossendorf hingegen gebilligt. Damals wurde der Tag unter das Motto „Gesunde Ernährung“ gestellt und in Verbindung zur parallel in Deutz stattfindenden Ernährungsmesse Anuga gesetzt.
Auch „Kalk Kunst“ gestrichen
Die Stadtverwaltung hat neben dem Ossendorfer Lichterfest drei weitere Begründungen für verkaufsoffene Sonntage im kommenden Jahr abgelehnt. So sollte in Sülz und Klettenberg am 29. Mai 2016 die Veranstaltung „Bunt im Carrée“ als Anlass dienen. „In Ruhe einkaufen ohne Alltagsstress und Verkehrshektik“ – so bewarb die zuständige IG Sülz/Klettenberg Carré die Veranstaltung. Dabei stehe deutlich der Handel im Vordergrund, der mangels besonderem Anlass allerdings keine Sonntagsöffnung rechtfertige, so die Stadtverwaltung.
Abgewiesen wurde auch die Veranstaltung „Kalk Kunst“ am 25. September 2016. Die Begründung sei unzureichend. Die Öffnung der Geschäfte sollte an diesem Tag zur Ausstellung von Kunst genutzt werden. Der besondere Anlass werde in diesem Fall jedoch nicht von einer Sonntagsöffnung begleitet, sondern sei die Voraussetzung dafür, dass es die Aktion überhaupt gibt.
Das „Kleine Sternenfest“ zur Einweihung einer neuen Außenbeleuchtung im Weidenbruch in Höhenhaus am 4. Dezember 2016 fiel ebenfalls durch. Der Anlass sei nicht geeignet, Besucherströme anzuziehen und somit keine adäquate Begründung für eine Sonntagsöffnung, argumentiert die Stadtverwaltung.
Die vier betroffenen Interessengemeinschaften erhalten trotz der Ablehnung die Möglichkeit zur Nachbesserung, um sich neue, juristisch ausreichende Anlässe einfallen zu lassen. Der Stadtrat wird am 15. Dezember über die verkaufsoffenen Sonntage beraten.