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Klage gegen Erzbistum KölnMissbrauchsopfer geht in Berufung – Ist ein Priester immer im Dienst?

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Klägerin Melanie F. mit einem ihrer Anwälte vor dem Landgericht Köln

Klägerin Melanie F. mit einem ihrer Anwälte vor dem Landgericht Köln 

Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers ist wegen der Frage der kirchlichen Amtshaftung von grundsätzlicher Bedeutung.

Der Prozess um die Frage, ob die katholische Kirche für Missbrauchstaten von Priestern haften muss, geht in die nächste Instanz. Die gegen das Erzbistum Köln unterlegene Klägerin legt Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. Das sagte die 58 Jahre alte Melanie F. dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Frau verlangt vom Erzbistum insgesamt 850.000 Euro Schadenersatz für Missbrauchstaten, die ihr Pflegevater, der 2022 als Serientäter verurteilte Ex-Priester Hans Ue., in den 1970er und 1980er Jahren an ihr begangen hatte. Das Landgericht hatte die Klage mit dem Argument abgewiesen, Ue. habe die im Pfarrhaus begangenen Verbrechen als Privatmann begangen, nicht in Ausübung seines Amts als Priester.

Anwalt sieht gravierende Fehler des Landgerichts

F.s Anwalt Eberhard Luetjohann sprach von gravierenden Fehlern des Landgerichts. Es habe unter anderem außer Acht gelassen, dass das Erzbistum Ue. eine Übernahme des Sorgerechts für F. und ein weiteres Kind nur unter Auflagen genehmigt, deren Einhaltung aber nie überprüft hatte. Zudem habe das Landgericht fälschlich das kirchliche Amtsverständnis ignoriert, wonach ein Priester immer im Dienst ist.

Die Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“ hat einen Rechtshilfefonds für F. eingerichtet. Das „richtungweisende“ Berufungsverfahren habe große gesellschaftliche Bedeutung, an ihm werde auch der Rechtsstaat gemessen. Bei ihrem „entscheidender Schritt im Kampf um Gerechtigkeit und Verantwortung.“ solle Melanie F. auch finanziell unterstützt werden.