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Prozess in KölnFesselspiele unter Kölner Studenten enden vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Was mit einvernehmlichen Fesselspielen unter Studenten begann, endete mit einem Verfahren wegen Freiheitsberaubung vor dem Kölner Amtsgericht. Angeklagt war eine 21-jährige Medizinstudentin, die sich Anfang des Jahres zusammen mit einer befreundeten Mitstudentin (20) zum gemeinsamen Geschlechtsverkehr mit einem angehenden Juristen verabredet hatte. Doch zumindest die Frauen, die zuvor bereits separat mit dem Mann geschlafen hatten und zufällig von dessen Mehrfach-Beziehungen erfahren hatten, zielten diesmal nicht auf Sex ab. „Wir wollten ihn auf die Schippe nehmen“, so die Angeklagte. Denn der 25-jährige Jura-Student – er trat als Nebenkläger auf – habe sowohl sie als auch ihre Mitstudentin zuvor abfällig behandelt. „Er hatte zudem eine weitere Kommilitonin im Visier und soll die Frauen mit Nummern versehen haben.“

Was an jenem Abend in seiner Wohnung passierte, betrachtete der 25-jährige Lindenthaler zunächst als Teil des Vorspiels: Er ließ sich von den Frauen entkleiden und mit Kabelbindern, einer Handschelle und Paketband an einen Stuhl fesseln, zudem wurden ihm die Augen verbunden. Irgendwann kippte die Stimmung, dem Mann gingen die Spiele zu weit. „Auf meinen Wunsch, die Fesseln zu lösen, ist nicht eingegangen worden“, gab er zu Protokoll. Stattdessen verteilten die Frauen mitgebrachten Katzenkot im Zimmer und beschrieben seinen Oberkörper mit Lackstift – Teil des zuvor ausgeheckten Racheakts. Die 20-jährige Zeugin schrieb „Schwan“ mit Edding auf den Oberkörper des 25-Jährigen, konnte das Wort aber nicht vervollständigen. „Es sollte eigentlich etwas anderes heißen“, sagte sie vor Gericht. Als seine Wut immer größer wurde, rannten die Studentinnen davon und ließen ihr gefesseltes „Opfer“ zurück, das sich jedoch nach wenigen Minuten befreien konnte.

Richter erkennt keine Straftat

„Er hat sich an mehrere Freundinnen von mir rangemacht, ich habe mich verarscht gefühlt“, sagte die 20-jährige Studentin, die den Mann wie die Angeklagte auf einer Internet-Plattform kennengelernt hatte und lediglich als Zeugin auftrat – sie konnte sich zuvor außergerichtlich mit dem 25-Jährigen einigen. Sie habe sich mittlerweile entschuldigt und ihm 300 Euro Entschädigung gezahlt.

Die Angeklagte beteuerte, zumindest hinsichtlich der Fesselspiele im Einvernehmen des Mannes gehandelt zu haben. Dass er dagegen war, habe er zu keinem Zeitpunkt geäußert. Richter Tino Vollmar konnte ebenfalls keine Straftat erkennen, er stellte das Verfahren ein. Es handele sich allenfalls „um ein aus dem Ruder gelaufenes Techtelmechtel“. Er habe zudem den Eindruck, der Jura-Student habe das Verfahren „aus Lust, so etwas zu erleben“ angestrengt.