Geliebte erschossen und angezündetFamilienvater aus Köln-Ossendorf muss ins Gefängnis

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Der Angeklagte Mehmet B. mit seinem Verteigtiger Abdou Gabbar.

Köln – Ein zweifacher Familienvater muss für die Tötung seiner Geliebten für elf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Grave-Herkenrath sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Mehmet B. (35) aus Ossendorf seine Freundin im Dezember 2020 in deren Fiat Panda erschossen hat. Verteidiger Abdou Gabbar erwägt Revision, er hatte Freispruch gefordert.

Angeklagter hatte die Tat abgestritten

Nach 17 Verhandlungstagen und damit dem Großteil der durchgeführten Beweisaufnahme hatte der Angeklagte sein Schweigen im Prozess gebrochen und in seiner Aussage die Schuld auf einen Bekannten geschoben. Der habe Silvia B. im Streit um Drogengeschäfte mit zwei Kopfschüssen getötet. Das sei eine bloße Schutzbehauptung, urteilte die Schwurgerichtskammer.

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„Viele Fragen sind in diesem Verfahren offen geblieben“, sagte Richterin Grave-Herkenrath. „Aber nach unserer Überzeugung sind Sie der Täter“, sprach die Vorsitzende den Angeklagten direkt an. Vor allem Handydaten hätten ihn überführt. Nach der Tötung habe B. Anrufe getätigt, auch mit dem Bekannten, den er später beschuldigen sollte. Auch wurde die Tatwaffe bei ihm gefunden.

Diverse DNA-Spuren des Kölners an der Tatwaffe

An allen untersuchten Stellen der Waffe wurde laut Gericht die DNA des Angeklagten gefunden. Gerade die Spuren am Abzug sprechen für eine intensive Nutzung der Waffe und seien ein klares Indiz dafür, dass der Angeklagte seine Geliebte erschossen habe. Auch seien nach der Festnahme Schmauchspuren am linken Daumen von B. festgestellt worden. Noch sieben Tage nach der Tat.

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Nicht geklärt werden konnte das Motiv für die grausame Tat. Ein heimtückischer Mord, den die Staatsanwaltschaft zunächst gesehen hatte, sei nicht bewiesen. Die Schüsse könnten auch nach einem offenen geführten Streit gefallen sein, die es in der Vergangenheit mehrfach gegeben hatte. Somit fiel das Mordmerkmal weg, Totschlag blieb übrig und damit eine zeitige Freiheitsstrafe.

Familie wollte lebenslange Haftstrafe wegen Mordes

Die Leiche von Silvia B. wurde zu einem Feld in Rheinland-Pfalz gebracht und angezündet. Hier soll der Angeklagte die Hilfe von dem genannten Bekannten bekommen haben. Gegen diesen wird gesondert ermittelt. Den Fiat Panda ließ Mehmet B. danach in Köln reinigen. Trotz des Ausbaus des Beifahrersitzes blieben aber diverse Blut- und Schmauchspuren im Auto haften.

„Heute vor genau 15 Monaten starb Silvia B.“, sagte die Richterin. Ihr kleiner Sohn müsse lernen, ohne seine Mutter aufzuwachsen. Die Eltern der Getöteten und der getrennt lebende Ehemann hatten den Prozess als Nebenkläger verfolgt. Für sie steht fest, dass es Mord war. Die Opfer-Anwälte hatten dementsprechend eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Vergeblich.

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