Frau in Auto erschossenKölner Staatsanwalt weicht von Mordanklage ab

Lesezeit 2 Minuten
fiat_panda_mordfall

In diesem Fiat Panda soll das Opfer erschossen worden sein.

Köln – Im Mordprozess um die in einem Fiat Panda erschossene Silvia B. hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags für den Angeklagten beantragt. Die bisher angenommenen Mordmerkmale der Heimtücke und niederen Beweggründe hätten sich laut Ankläger nicht erwiesen. Verteidiger Abdou Gabbar forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Köln: Auch Gericht zieht Totschlag in Betracht

Nachdem die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath im Verfahren bereits einen rechtlichen  Hinweis dahingehend erteilt hatte, dass die Schwurgerichtskammer auch einen Totschlag in Betracht zieht, muss der Angeklagte kaum noch die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe fürchten. Die Opfer-Anwälte gegen allerdings weiterhin von Mord aus.

Verteidiger Gabbar vertrat weiterhin die These, dass ein Bekannter des Angeklagten die Tat im Streit um Drogen begangen haben könnte. Jener Bekannte hatte später bei der Beseitigung der Leiche geholfen und im Prozess die Aussage verweigert. Der tote Körper von Silvia B. wurde nach Ochtendung in Rheinland-Pfalz gebracht, an einem Feldweg abgelegt, und dort angezündet. 

Angeklagter hatte sein Schweigen gebrochen 

Nachdem er zunächst lange geschwiegen hatte, hatte Mehmet B. beim Prozess berichtet, dass er Silvia B. im November 2019 in der Firma seines Neffen kennen gelernt habe. „Wir haben eine schöne Zeit verbracht“, sagte der Angeklagte und sprach gemeinsame Restaurant- und Kinobesuche an. „Ich war mit ihr mehr zusammen als mit meiner Ehefrau“, so der Beschuldigte.

Das könnte Sie auch interessieren:

Er habe mit der Tötung von Silvia B. nichts zu tun, hatte der Angeklagte beteuert. Der Staatsanwalt geht davon weiterhin aus, dass Mehmet B. seine Geliebte im Dezember 2020 in einem gelben Fiat Panda erschossen hat. Im Verlauf der Fahrt soll er angehalten und ausgestiegen sein, dann habe er eine Waffe gezogen. Das Opfer starb durch zwei Kopfschüsse. 

Der Angeklagte hatte lediglich zugegeben, bei der Tat, die sein Bekannter begangen habe, dabei gewesen zu sein. Der wahre Täter habe ihn dann zu dem Feld dirigiert. Dort sei der Mann ausgestiegen, habe die tote Silvia B. nach draußen vor das Auto gezerrt. „Dann habe ich nur noch ein Feuer gesehen“, hatte der Angeklagte erklärt. Das Urteil soll nächste Woche fallen.

KStA abonnieren