Schülerin zeigte Vergewaltigung anStiefvater im Kölner Gerichtssaal verhaftet

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Der Angeklagte wurde nach der Urteilsverkündung im Landgericht Köln verhaftet.

Köln – Ein Kölner Schausteller muss wegen Vergewaltigung für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 54-Jährige sich in den Herbstferien des Jahres 2020 zweimal an seiner 17-jährigen Stieftochter vergangen hat. Der Mann hatte die Vorwürfe vehement bestritten. Die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann glaubte aber den Schilderungen der Opfers.

Köln: Stiefvater streitet Vergewaltigung ab

Grassmann übertraf den Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Gefängnis gefordert hatte. Mit dem Urteilsspruch verhaftete die Richterin den Angeklagten, der sich zuletzt auf freiem Fuß befunden hatte. Es gelte Fluchtgefahr. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Christian Mertens hat bereits Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof soll den Fall überprüfen.

Verteidiger Mertens hatte beim Prozessauftakt erklärt, dass sein Mandant sich zu den erhobenen Vorwürfen nicht äußern wolle. „Er möchte das so verstanden wissen, dass er die Tat nicht begangen hat und unschuldig ist“, hatte der Anwalt ausgeführt. Demnach habe sich die Stieftochter den Sachverhalt ausgedacht und sich im Umkehrschluss einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht.

Kölner Richterin hält Stieftochter für glaubhaft

Richterin Grassmann bewertete die Aussagen der Geschädigten, die die Vorwürfe im Gerichtssaal noch einmal bekräftigt hatte, jedoch als äußerst glaubhaft. Zweimal hatte der langjährige Stiefvater das Mädchen laut Urteil zum Oralverkehr gezwungen, in der Küche und im Badezimmer. Laut Anklage war es eine Art von Machtdemonstration des Stiefvaters, da die Schülerin sich zuvor „unangemessen“ verhalten habe.

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Als objektives Beweismittel galt ein Bademantel des Mädchens, auf dem Sperma-Spuren des Stiefvaters festgestellt wurden. Das Mädchen hatte angegeben, den Mantel bei einer der Taten getragen zu haben. Die Verteidigung argumentierte hier, der Bademantel habe im Bad herumgelegen und die Spuren des Angeklagten seien wohl nach dem Sex mit seiner Ehefrau zufällig darauf gelandet.

Kölner Landgericht: Ehefrau verweigerte die Aussage

Die Ehefrau des Mannes, das Paar hat noch zwei gemeinsame Kinder im Grundschulalter, hatte im Prozess die Aussage verweigert. Dabei war sie es gewesen, die der Polizei im Rahmen eines Einsatzes wegen häuslicher Gewalt von den Vorwürfen der Tochter berichtet hatte. Beamte hatten den Angeklagten, der zu Hause auf dem Sofa geschlafen hatte, daraufhin geweckt und festgenommen.

Beim Prozessauftakt hatte der 54-Jährige geäußert, er und seine Ehefrau hätten sich wieder angenähert. Er hole die Kinder regelmäßig von der Schule ab und dürfe gelegentlich auch wieder in die Wohnung der Familie. Der Stieftochter habe das schwer zu schaffen gemacht, hatte deren Anwältin erklärt. Das Mädchen habe die Wohnung verlassen und lebe nun in einer Einrichtung.

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