„Wie im Horrorfilm“Ehefrau auf der Straße misshandelt – Kölner Richter fällt Urteil

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt mit Verteidiger Ingmar Rosentreter und einem Wachtmeister.

Köln – Nach einer brutalen Attacke auf seine getrennt lebende Ehefrau muss ein Industriemechaniker für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer um Richter Peter Koerfers entschied im Landgericht Köln auf gefährliche Körperverletzung. 41 Mal hatte der Angeklagte mit einem spitzen Gegenstand auf die Mutter seiner fünfjährigen Tochter eingestochen.

Kölner Augenzeugin aus Eil: Wie in einem Horrorfilm

„Es war wie in einem Horrorfilm“, so hatte eine Anwohnerin aus Eil vor dem Urteil den Moment im vergangenen Mai beschrieben, als sie aus dem Küchenfenster geschaut und einen Mann gesehen habe, der immer wieder auf sein Opfer eingestochen habe. Ob mit einem Schraubenzieher oder einem Schlüssel zwischen den Fingern, das konnte im Verfahren letztlich nicht geklärt werden. 

„Diese Tat war getrieben von einem absoluten Zerstörungswillen“, so beschrieb es Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet. Das zeige die Tatsache, dass ausschließlich das Gesicht ihrer Mandantin getroffen werden sollte. Der Angeklagte habe seine Frau töten wollen. Weil sie sich von ihm getrennt hatte, um ein freies Leben zu führen. Das habe der Mann nicht akzeptieren wollen.

Staatsanwältin sah keinen direkten Tötungsvorsatz 

Einen direkten Tötungsvorsatz sah die Staatsanwältin, die acht Jahre Haft forderte, nicht, der Angeklagte habe seine Ehefrau vielmehr entstellen wollen. Bereits in der Vergangenheit habe der 41-Jährige seiner Partnerin gedroht, ihr Gesicht mit Säure zu verätzen. Einen möglichen Tod der Frau habe der Mann jedoch in Kauf genommen, daher sei ein versuchter Totschlag erfüllt.

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Die Anklägerin stellte im Plädoyer auch heraus, dass der Angeklagte zunächst eine psychische Erkrankung vorgegeben habe. Von einem Streit auf der Straße um die Tochter habe er berichtet, dann seien die Augen seiner Frau rot geworden, „als sei da Feuer rausgekommen“. Eine Gutachterin stellte später fest, dass der Mann psychisch gesund sei und bewusst gehandelt habe.

Köln: Angeklagter will 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Verteidiger Ingmar Rosentreter sagte, sein aus Tunesien stammender Mandant sei nicht so traditionell eingestellt gewesen, wie von Staatsanwältin und Nebenklage dargestellt. Er habe sogar Elternzeit genommen, um sich um seine Tochter zu kümmern. Und sei schockiert gewesen, als Ehefrau und Kind nach einer Urlaubsreise aus der Wohnung verschwunden waren.

„Ich wollte nur meine Tochter sehen“, hatte der Angeklagte weinend erklärt. Er schäme sich dafür, seiner Frau die vielen Narben im Gesicht beigebracht zu haben. Aber sie habe ihm auch viel angetan. Der Täter sicherte dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Anwalt Rosentreter hatte auf gefährliche Körperverletzung ohne Tötungsvorsatz plädiert – dem war das Gericht gefolgt. 

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