Eine für kommende Woche geplante Protestaktion gegen Krieg und Aufrüstung im Grüngürtel darf nicht stattfinden.
„Gefahr für öffentliche Sicherheit“Gericht bestätigt Verbot von geplantem linken Protestcamp in Köln

Eine Einsatzhundertschaft der Polizei NRW bei einer Demonstration (Symbolfoto).
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Das polizeiliche Verbot eines geplanten Protestcamps im Kölner Grüngürtel unter dem Motto „Rheinmetall entwaffnen“ ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt. Ein Sprecher der Camp-Organisatoren aus dem linken Spektrum hatte sich dagegen vor dem Urteilsspruch noch zuversichtlich geäußert und betont, dass das Verbot durch die Polizei haltlos sei und einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten werde.
Das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ wollte vom 26. bis 31. August im Grüngürtel campen und gegen die Rüstungsindustrie und die Aufrüstungspläne der Bundesregierung demonstrieren. Angemeldet waren 500 bis 1000 Teilnehmer. Ähnliche Camps gab es bereits 2022 in Kassel und voriges Jahr in Kiel. Dort hatte es Zusammenstöße mit der Polizei gegeben. Laut Kieler Polizei musste der Zug der Abschlusskundgebung mehrmals gestoppt werden, weil Demonstrierende verbotene Symbole zeigten, Pyrotechnik zündeten oder Farbeimer warfen. Fünf Personen wurden vorläufig festgenommen, berichtete der „NDR“. Laut den Organisatoren des Camps sei die Aggression von der Polizei ausgegangen. Sie sprachen von „willkürlicher Polizeigewalt und wahllosen Festnahmen“.
Richter folgen Argumentation der Polizei Köln
Nach Anmeldung des Camps in Köln hatte die hiesige Polizei so genannte Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern und mit der Stadt Köln geführt, um die Rahmenbedingungen für das Camp zu vereinbaren, teilte das Verwaltungsgericht jetzt mit. Letztendlich hätten Erkenntnisse des Staatsschutzes über die Veranstalter und die teilnehmenden Gruppierungen den Ausschlag dafür gegeben, dass die Polizei Köln das Camp mit Verfügung vom 8. August 2025 verboten hat.
Das Verwaltungsgericht gelangte nun zur Auffassung, die Durchführung des Camps gefährde die öffentliche Sicherheit „unmittelbar“, insoweit sei die Prognose der Polizei zutreffend, führten die Richter aus. Dies folge zum einen aus den Erfahrungen mit den Camps derselben Veranstalter in Kassel und Kiel, bei denen Camp-Teilnehmer „rechtswidrige Blockaden von Produktionsstätten“ sowie Sachbeschädigungen verübt und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet hätten.
Zum anderen hätten die Veranstalter durch die Gestaltung ihrer Aufrufe für das geplante Camp in Köln deutlich gemacht, dass sie Derartiges auch hier „zumindest billigen“. Beispielsweise, so das Gericht, riefen die Veranstalter auf ihrer Webseite dazu auf, Belagerungsgegenstände mitzubringen und führten aus: „Ziele gibt es genügend.“ Dazu seien Videos von früheren Blockade-Aktionen eingestellt worden, bei denen angeblich die Produktion von Unternehmen lahmgelegt worden sei. Zudem zeigten die Veranstalter laut Gericht ein Video, das zum Aufstand auf deutschen Straßen aufruft, verbunden mit dem Text: „Dein Stein in den Wind gegen jeden dieser Täter, bis auch Rheinmetall sinkt.“
Ein Gerichtssprecher teilte mit: „Vor diesem Hintergrund ist das Verbot des Camps gerechtfertigt, auch wenn es jegliche legitime Meinungsbildung und -kundgebung vollständig verhindert.“ Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster einlegen.