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Kind mehrmals im Zelt missbrauchtKölner Ex-Paar wegen Sex mit 13-Jähriger verurteilt

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Die Tat ereignete sich im Bereich des Sürther Leinpfads.

Köln – Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in mehreren Fällen hat das Kölner Landgericht am Mittwoch einen Mann und eine Frau zu jeweils einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die 26-jährigen Angeklagten hatten am ersten Prozesstag ein Geständnis abgelegt.

Mitte Juli 2017 hatten sie mit einem 13-jährigen Mädchen, das sie in einem Zelt am Sürther Rheinufer, in dem sie damals lebten, ein paar Tage beherbergten, wiederholt Sex – in wechselnden Konstellationen. Alkohol und Cannabis waren im Spiel. Das Mädchen, das nur wenige Wochen vor seinem 14. Geburtstag stand, war mit einer Freundin aus einem Heim weggelaufen und als vermisst gemeldet worden. Am 16. Juli wurde es entdeckt. Bei der polizeilichen Vernehmung gab die 13-Jährige zunächst an, sie sei mit den sexuellen Intimitäten einverstanden gewesen, habe sie sogar als schön empfunden. Doch dann schwenkte sie um und stellte das Geschehen so dar, als wäre sie unter anderem mit Drohungen zum Sex gezwungen worden. Also gingen die Ermittler von einer Vergewaltigung aus; wegen der Schwere des Vorwurfs kam das beschuldigte Paar in Untersuchungshaft.

Im Dezember 2017 wurde es von der Haft verschont, doch der Vorwurf der Vergewaltigung war nicht ausgeräumt. Nach langer Zeit kam durch ein aussagepsychologisches Gutachten heraus, dass die 13-Jährige die Unwahrheit gesagt hatte. Wegen ihres Alters zur Tatzeit blieb allerdings der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs bestehen. Nur wenige Wochen später wäre alles „vollkommen straflos" gewesen, sagte in der Urteilsbegründung Christoph Kaufmann, Vorsitzender der 2. Großen Strafkammer, mit Blick darauf, dass das Mädchen dann 14 gewesen wäre.

Verurteilte aus prekären Verhältnissen

Über die Angeklagten, die seit Anfang 2016 ein Paar waren und inzwischen andere Partner haben, sagte er, sie hätten, „am Rande der Gesellschaft“ stehend, ein „hartes Leben“ hinter sich. Beide stammen aus prekären Verhältnissen, wurden in ihrer Kindheit hin und her geschoben, erlebten sexuelle Übergriffe und verbrachten einige Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die schwierigen Lebensumstände hätten bei ihnen zu einem erheblichen Entwicklungsrückstand geführt, sagte der Vorsitzende. 2017 waren sie obdachlos, deshalb lebten sie im Zelt. Bei den Taten sei wegen des Konsums von Alkohol und Cannabis eine „gewisse Enthemmung“ im Spiel gewesen, sagte Kaufmann, und die Atmosphäre im Zelt habe eine „sexuelle Dynamik“ begünstigt. Alles in allem könne man von einem minder schweren Fall ausgehen. Zugute hielt er den Angeklagten überdies, dass sie sich im Prozess nicht darauf hinausgeredet hätten, sie hätten das Mädchen wegen seines Aussehens für älter gehalten.

Zum Ausgleich der Verfahrensverzögerung erklärte die Strafkammer drei Monate der Freiheitsstrafe als bereits vollstreckt.