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Gerichtsprozess in Köln22-Jähriger hortete 344 Gramm Marihuana im Hotelzimmer

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Im August des vergangenen Jahres zog sich Enrico T. in seiner Verzweiflung für ein paar Tage in ein Hotel in der Kölner Innenstadt zurück. Was die Polizei in seinem Zimmer fand, brachte ihm eine Anklage wegen Drogenbesitz und -handel ein. Die Ermittler hatten 344 Gramm Marihuana und Utensilien zum Portionieren von Rauschgift sichergestellt.

Im Prozess vor dem Kölner Amtsgericht räumte der Verteidiger des 22-Jährigen die Vorwürfe ein und schilderte die Vorgeschichte. Ein „traumatisches Ereignis“ habe seinen Mandanten, der keine Arbeit hat und bei seinen Eltern lebt, „aus der Kurve fliegen“ lassen. Er war gut befreundet mit dem 26-jährigen Kellner Giuseppe S., der in der Nacht zum 7. März 2020 in der Nähe des Aachener Weihers vom Bruder der Frau, mit der er eine von Eifersucht geprägte On-Off-Beziehung hatte, erstochen wurde.

Im vorigen Dezember wurde der 25 Jahre alte Täter wegen Totschlags vom Kölner Landgericht zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer sprach in der Urteilsbegründung von einer „Tragödie besonderen Ausmaßes“ 

Besondere Tragödie

Enrico T. (Name geändert), erschüttert vom gewaltsamen Tod des Freundes, habe angefangen, Marihuana zu konsumieren und sei in eine Psychose geraten, sagte sein Anwalt; er habe in dem Hotelzimmer „gehaust“ und sich das Leben nehmen wollen. Um seinen Eigenkonsum zu finanzieren, habe einen Teil der beschafften Drogen weiterveräußern wolle. Zu einem „Verkaufsgeschäft“ sei es jedoch nicht gekommen. Nachdem T. im Hotel einen Zimmerbrand verursacht habe, sei er für zwei Monate in die LVR-Klinik in Merheim gekommen und dann nachbetreut worden. Inzwischen sei er wieder „stabil“. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, er wolle so bald wie möglich eine Ausbildung beginnen.

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Der Amtsrichter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à zehn Euro. Zugute hielt er ihm, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und das sichergestellte Marihuana nur einen geringen Wirkstoffgehalt gehabt habe. Allerdings sei die Menge beträchtlich gewesen. Negativ falle auch ins Gewicht, dass Enrico T. einmal vorbestraft ist. Mit der Zahl der Tagessätze werde ihm bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kein Stein in den Weg gelegt. Denn Strafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen erscheinen nicht im Führungszeugnis, das Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können.