Versuchter TotschlagVerliebter Kölner schießt auf seine Haushaltshilfe

Das Kölner Landgericht
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Köln – Helmut G., dem versuchter Totschlag an seiner Haushaltshilfe zur Last gelegt wird, war zur Tatzeit wohl vermindert schuldfähig. Zu diesem Ergebnis ist die psychiatrische Sachverständige gekommen, die am Dienstag im Prozess vor der 21. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts ihr Gutachten erstattet hat.
Am 16. Februar dieses Jahres fuhr der Rentner mit einem alten Revolver, der aus dem 19. Jahrhundert stammt, zu dem Mehrfamilienhaus in der Ostheimer Straße, in dem die 37-Jährige mit ihrem Sohn wohnt. An der Gegensprechanlage soll er dem 13-Jährigen weisgemacht haben, er sei ein Paketbote, und so ins Treppenhaus gelangt sein. Treffen die Vorwürfe zu, trat er gegen die Wohnungstür, nachdem die Frau sie geöffnet und gleich wieder geschlossen hatte, drohte, sie zu erschießen, und drückte schließlich mehrfach ab. Beim vierten Mal habe sich ein Schuss gelöst – das Projektil sei in der Türe steckengeblieben. Danach habe sich der Rentner in einem Abstellraum des Hauses versteckt und den Revolver in eine Mülltonne geworfen. Kurz darauf nahm ihn die Polizei dort fest.
Renter überwies dem Opfer Geld
Helmut G. (Name geändert), schwer verliebt in die Frau, machte sich offenbar große Hoffnungen auf eine gemeinsame Zukunft. Bei einem zusammen auf Sizilien verbrachten Urlaub kam es zu Spannungen. Am Tag vor der Tat, als sie bei ihm arbeitete, entdeckte er in ihrer Handtasche Kondome. Tief enttäuscht und voller Eifersucht fürchtete er den Verlust der Liebe. Am Abend soll er ihr zweimal 5000 Euro überwiesen haben, einmal mit dem Betreff „Nur der Liebe wegen“.
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Anscheinend bereute er dies am nächsten Tag und schämte sich. Wahrscheinlich redete er sich deshalb ein, es sei die Frau gewesen, die die Überweisungen vorgenommen habe. Auf ihrem Handy habe er Beweise dafür finden wollen, heißt es. Aus diesem Grund sei Helmut G., der morgens Benzodiazepine, Mittel Angst- und Unruhezustände, eingenommen hatte, zu dem Haus gefahren, in dem die Tat geschah. Die Gutachterin sprach von einer „akuten Belastungsreaktion“. Ein „Affektdelikt“ schloss sie aus, dafür sei das Vorgehen zu planmäßig gewesen.
Auf Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt
Helmut G. und die Frau haben sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt, der am Dienstag im Sitzungssaal mit Unterschriften besiegelt wurde. Er hat den Vorwurf zurückgenommen, die Haushaltshilfe habe ihn um die 10.000 Euro gebracht, und sich damit einverstanden erklärt, dass sie das Geld behält. Zudem hat er sie um Entschuldigung gebeten, und sie hat sie angenommen. Der Ausgleich wird sich strafmildernd auswirken. Am 21. Juli wird die Verhandlung fortgesetzt.