Der Mann reiste regelmäßig aus Wuppertal an, um am Ebertplatz Drogen zu verkaufen. Zum Prozessbeginn legte er ein Geständnis ab.
Kölner Landgericht25-Jähriger wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt

Justizzentrum Köln an der Luxemburger Straße.
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Zu drei Jahren Haft hat das Kölner Landgericht am Montag einen 25-jährigen Mann verurteilt, der des Drogenhandels angeklagt war. Zum Auftakt des Prozesses in der vergangenen Woche hatte er ein Geständnis abgelegt.
Seine Geschäfte wickelte er stets auf dem Ebertplatz und in dessen Umgebung ab. Dafür reiste er aus Wuppertal an. Am 1. April dieses Jahres durchsuchte ihn die Polizei in der Dagobertstraße und fand bei ihm 43 Druckverschlusstüten mit Marihuana, neun Tüten mit Amphetamin und 14 Ecstasy-Tabletten; offenkundig waren sie nicht zum Eigenkonsum bestimmt.
80 Gramm Kokain und 800 Gramm Amphetamin in Wohnung gefunden
Die Staatsanwaltschaft veranlasste die Durchsuchung seiner Drei-Zimmer-Wohnung in Wuppertal, die er sich mit einem anderen Mann teilte. Dort fanden die Ermittler in einem Bettkasten und einem Kühlschrank weiteres Rauschgift, darunter fast 80 Gramm Kokain und rund 800 Gramm Amphetamin. Die Gesamtmenge der sichergestellten Drogen entspreche etwa 2000 Konsumeinheiten, sagte die Vorsitzende Richterin.
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Entdeckt wurden außerdem 3700 Euro Bargeld, eingewickelt in eine Bettdecke. In der Anklage spielte auch eine Rolle, dass sich in der Wohnung eine Dose mit Pfefferspray fand. Die 1. Große Strafkammer geht jedoch davon aus, dass der Besitz des Abwehrsprays in keinem Zusammenhang mit den Drogengeschäften gestanden hat. Der Angeklagte hatte versichert, es sie aus konkretem Anlass zur Selbstverteidigung zugelegt, allerdings niemals mitgenommen zu haben.
Angeklagter bemühte sich, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen
Der 25-jährige Westafrikaner stammt aus Guinea, ist 2016 nach Deutschland gekommen und hat einen Deutsch- und Integrationskurs besucht. Er besitzt eine sogenannte Fiktionsbescheinigung – ein Dokument, das einem Ausländer nachweist, dass er sich trotz Ablaufs seines Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält.
Außerdem verfügt der Mann über eine Arbeitserlaubnis. Davon hat er reichlich Gebrauch gemacht. Die Vorsitzende nannte seine Bemühungen, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, „beachtenswert“. Beispielsweise arbeitete er als Küchen-, Ernte- und Produktionshelfer sowie als Mitarbeiter in einer Selbstbedienungsbäckerei. Im vorigen Jahr wurde er arbeitslos. Nach seinen Angaben konsumierte er regelmäßig Cannabis und gelegentlich, zum Feiern am Wochenende, Ecstasy.
Außer seinem Geständnis hält ihm das Gericht unter anderem zugute, dass er Reue gezeigt und sich in der Verhandlung „tadellos“ verhalten habe. Gegen ihn spreche, dass er „gewerbsmäßig“ und in größeren Mengen mit Drogen gehandelt habe. Negativ ins Gewicht falle zudem, dass er einschlägig vorbestraft ist. Im Sommer 2023 war er auf dem Ebertplatz mit Drogen erwischt worden; eine Geldstrafe war die Folge. Seit Anfang April dieses Jahres sitzt er in Untersuchungshaft. Wegen Fluchtgefahr entschied die Kammer, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten.