Auf Sex-Seiten veröffentlichtKölner filmt Frauen seiner Freunde im Badezimmer

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Symbolbild

Köln – Kevin S. (36) war als IT-Manager ein allseits angesehener Kollege und beliebt in seinem Freundeskreis. Arbeitskollegen wurden zu Freunden. Die Clique fuhr regelmäßig mit den jeweiligen Partnerinnen gemeinsam in Urlaub, zum Skifahren nach Österreich und im Sommer ins Ferienhaus an die Côte d’Azur. Auch besuchte S. die Freunde immer wieder in deren Wohnung und übernachtete dort. Damit ist jedoch ein für alle Mal Schluss. Kevin S. sei sowohl „persönlich wie wirtschaftlich am Ende“, berichtete sein Anwalt am Donnerstag vor dem Amtsgericht.

Dort hätte auch sein Mandant erscheinen müssen. Wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches war S. angeklagt, doch er zog es vor, nicht zu erscheinen. „Es ist ihm furchtbar peinlich, er kommt nicht“, sagte sein Anwalt in der Hoffnung, für seinen Mandanten ohne öffentlichen Prozess einen Strafbefehl zu erwirken.

Prozess in Köln: Freunde wendete sich von Angeklagtem ab

Alle Freunde haben sich inzwischen von Kevin S. abgewandt, nachdem sie bemerkten, wie der ihre Privatsphäre verletzt hatte. Bei den regelmäßigen Treffen hatte S. stets heimlich seine Partnerin, aber auch die Frauen seiner Freunde beim Duschen oder Toilettengang mit versteckter Kamera gefilmt. Die Bilder hatte er anschließend auf Sex-Seiten im Internet hochgeladen.

Insgesamt 18 Fälle listet die Anklage auf und nennt einen Tatzeitraum von drei Jahren (2015 bis 2018).

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Dass sich die Freunde und Kollegen nachdem er aufgeflogen war, von ihm zurückzogen, „belastet ihn sehr“, sagte sein Anwalt: „Er wird definitiv in den nächsten Jahren nicht mehr glücklich werden“, denn auch am Arbeitsplatz machte der Fall die Runde.

Prozess in Köln: Intensive Wiedergutmachungsbemühungen

Der Anwalt verwies auf die intensiven Wiedergutmachungsbemühungen seines Mandanten. Er habe an mehrere Frauen, die sich alle anwaltlich vertreten lassen, bereits insgesamt 8000 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld gezahlt und zusätzlich 15.000 Euro als Kredit aufgenommen für weitere Ausgleichszahlungen. Kevin S. sei „voll umfänglich geständig“ und habe sich aufgrund der Vorwürfe in therapeutische Behandlung gegeben, die er sehr ernst nehmen würde. Deshalb wäre ihm an einem Strafbefehl ohne die Verpflichtung, persönlich erscheinen zu müssen, sehr gelegen.

Doch daraus wird nichts, denn Richter und Anklägerin konnten sich nicht auf ein gemeinsames Strafmaß einigen. „Es sind sehr massive Vorwürfe, da kommt keine Geldstrafe mehr in Betracht“, begründete die Staatsanwältin ihre Vorstellung einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Dies wiederum schien dem Amtsrichter „für einen bisher nicht vorbestraften Mann“ zu viel. Jetzt muss Kevin S. doch persönlich erscheinen, weil sich die Beteiligten ein persönliches Bild von ihm machen wollen, um ein Strafmaß zu finden, auf das man sich einigen kann. 

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