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„Das darf man nicht behalten“Kölner stiehlt vergessene Geldscheine aus dem Automaten

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Symbolbild

Köln – Was passiert, wenn jemand am Bankautomaten Geld abgehoben hat, es aber im Ausgabefach vergisst? In der Regel wird es nach 20 bis 30 Sekunden automatisch eingezogen, und die Bank schreibt dem Kunden den Betrag wieder auf dem Konto gut. Es sei denn, jemand anderes nimmt das Geld in der kurzen Zeit vor dem Einzug weg.

Wegen eines solchen Falls musste sich nun ein 44-jähriger Mann vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er versuchte, sich herauszureden, bis der Richter ihm Aufnahmen der Überwachungskamera zeigte. Dem arbeitslosen Berufskraftfahrer blieb nur, den Vorwurf einzuräumen.

Kölnerin erstattet Anzeige

Am Abend des 26. August im vergangenen Jahr betrat eine Sozialarbeiterin eine Bankfiliale an der Venloer Straße in Ehrenfeld. Im Vorraum stecke die 46-Jährige ihre EC-Karte in einen der Automaten, gab den Betrag von 60 Euro ein und tippte ihre Geheimnummer. Auch weil sie über Kopfhörer Musik hörte, war sie so zerstreut, dass sie vergaß, die Banknoten zu entnehmen. Sie stieg auf ihr Fahrrad und fuhr eine Weile, bis ihr auffiel, dass sie das Geld zurückgelassen hatte. Zurück in der Filiale fragte sie, ob es jemand gesehen habe. Die Kunden, die gerade anwesend waren, verneinten. Die Frau verständigte die Bank. Später erstattete sie Anzeige gegen Unbekannt. Ihre Hoffnung, mit Hilfe von Videoaufnahmen lasse sich der Fall klären, erfüllte sich.

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Der Angeklagte gab zunächst nur zu, dass er zum fraglichen Zeitpunkt in der Bank gewesen war. Er habe dort aber nicht fremdes Geld an sich genommen, sondern selber welches abgehoben. So war es tatsächlich. Doch registriert wurden lediglich 30 Euro. Die Bilder zeigen, dass im Ausgabefach des Automaten zwei Scheine im Wert von 50 beziehungsweise zehn Euro lagen, kurz bevor er an ihn herantrat. Wegen Unterschlagung wurde der 44-Jährige, der drei Vorstrafen wegen Vermögensdelikten hat, zu 80 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt; außerdem muss er die 60 Euro an die Kundin zurückzahlen. Der Fall sei mit dem Fund eines Portemonnaies auf der Straße vergleichbar, sagte der Richter: „Das darf man nicht behalten.“