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Nach Tod von Motorradfahrer in KölnLkw-Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Symbolbild

Köln – Am Nachmittag des 30. September 2019 wartete Lkw-Fahrer Erkan G. in Mülheim auf der Rechtsabbiegerspur des Rendsburger Platzes in Fahrtrichtung Bergischer Ring vor einer Ampel, die Rot zeigte. Als sie auf Grün sprang, fuhr er an, gleich darauf hörte ein Rumpeln. Er hatte einen Motorradfahrer erfasst, der direkt vor dem Laster gestanden hatte. Nun lag der Mann schwer verletzt darunter. Als die Rettungskräfte eintrafen, war es zu spät. Der 55-Jährige starb auf der Straße. Hätte Erkan G. (56, Name geändert) den Unfall vermeiden können? Am Mittwoch musste sich der Berufskraftfahrer vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

„Ich weiß immer noch nicht, woher der gekommen ist“, sagte er, „wie aus dem Nichts“ sei der Motorradfahrer aufgetaucht. Seit vielen Jahren fahre sein Mandant ohne nennenswerte Beanstandung große Lastwagen, erklärte der Verteidiger; das Verkehrszentralregister weist nur drei geringfügige Verstöße auf. „Es tut ihm alles sehr leid.“ Erkan G. fuhr fort, ans Steuer jenes Lkw könne er sich nicht mehr setzen, und auf seinen Fahrten meide er Köln.

„Augenblicksversagen“

Der Weg der „Annäherung“ lasse sich nicht rekonstruieren, sagte ein Gutachter; möglich ist etwa, dass der Kradfahrer links vorbeifuhr und sich vor den Laster setzte. In jedem Fall habe Erkan G. Gelegenheit gehabt, den Mann zu bemerken, bis zum Abstand von 1,75 Metern über den Frontspiegel, jenseits dessen auch durch die Windschutzscheibe. Der Staatsanwalt sprach einerseits von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, andererseits von einem „klassischen Augenblicksversagen“. Er forderte sechs Monate Haft auf Bewährung. Der Verteidiger hielt eine Geldstrafe für ausreichend.

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Die Richterin folgte dem Antrag des Staatsanwalts. Erkan G. sei es möglich gewesen, den „Verkehrsraum“ unmittelbar vor dem Lkw „einzusehen“, habe dies aber nicht getan. Unter anderem hielt sie ihm zugute, der Kradfahrer habe sich „nachträglich“ vor den an der Ampel wartenden Lkw gesetzt und der Angeklagte die „seitliche Annäherung nicht wahrgenommen“. Erkan G. zeige Reue, habe immer noch mit Geschehen zu kämpfen und sei sonst ein „besonnener Fahrer“. Als Bewährungsauflage muss er 1.000 Euro an die Verkehrswacht Köln zahlen.

Nach dem Unfall waren Polizisten zur Wohnanschrift des Opfers gefahren. Von einer Nachbarin hörten sie, der allein lebende 55-Jährige sei „verschlossen“ gewesen, und nie habe sie Angehörige gesehen. Erst vor zwei Wochen habe er den Motorradführerschein gemacht.