Köln – Die Stadt Köln bittet Hauseigentümer an der Olpener Straße in Merheim zur Kasse. Auf den letzten Drücker müssen sie für eine Leistung zahlen, die vor 30 Jahren erbracht worden ist. Das gilt auch für einige Anwohner, die erst kürzlich dort ein Haus gekauft haben.
Das Kölner Ehepaar Manfred (71) und Hans-Peter Mörsch (58) hat sich sein Haus an der Olpener Straße im Jahr 2000 gekauft. „Der Vorbesitzer hat uns erklärt, dass der Vorgarten der Stadt Köln gehöre. Der Garten könne im Rahmen einer Fahrbahnerweiterung wegfallen. Das haben wir damals so akzeptiert“, erinnert sich Hans-Peter Mörsch, der als Musiker arbeitet.
Sein Partner Manfred, pensionierter Lehrer, erklärt: „Vor vier oder fünf Jahren haben wir von der Stadt einen Brief erhalten, in dem stand, dass wir den Garten abkaufen müssen. Eine Zwangsaneignung. Wir wussten gar nicht, dass so etwas überhaupt möglich ist.“ Den Garten mussten sie der Stadt damals für 6000 Euro abnehmen.
Kein Einzelfall
So war es nicht nur bei Familie Mörsch, sondern bei Dutzenden Hauseigentümern an der Olpener Straße in dem Bereich von der Hans-Schulten-Straße bis zum Kieskaulerweg. Die Eigentümer durften ihre Vorgärten in der Zeit zuvor auch nur eingeschränkt nutzen. Eine Auflage war, dass sie keine Bäume pflanzen durften, die bei einem möglichen Fahrbahnbau hätten abgerissen werden müssen.

Insgesamt verlangt die Stadt von den Anwohnern Erschließungsgebühren in Höhe von annähernd 550 000 Euro, wovon sie zehn Prozent übernimmt.
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Das Haus hatten Manfred und Hans-Peter Mörsch am 1. August 2000 gekauft. Fast genau zum 20-jährigen Jubiläum kam dann am 4. August 2020 ein Brief vom Bauverwaltungsamt. „In dem neuen Brief verlangt die Stadt von uns Erschließungsgebühren rückwirkend bis ins Jahr 1990. Wir mussten jetzt noch mal 3022,85 Euro für den Vorgarten bezahlen. Insgesamt kostete uns der Spaß also über 9000 Euro“, sagt Hans-Peter Mörsch gegenüber „Express“. Als Künstler habe er wegen der Corona-Pandemie nicht arbeiten können und die Soforthilfe des Landes NRW in Anspruch genommen. „Von den 7000 Euro, die ich da bekommen habe, sind jetzt wieder 3000 an den Staat zurückgegangen“, ärgert er sich.
Die Forderung der Stadtverwaltung ist rechtens, die Anwohner sind daher machtlos. Allerdings verlangt die Stadt das Geld auf den allerletzten Drücker. Denn der Anspruch auf die Erschließungsgebühr verfällt nach 30 Jahren.
Wofür die Stadt einen Erschliessungsbeitrag erhebt
Grundstückseigentümer müssten es wissen: Mit dem Erschließungsbeitrag sichert die Stadtverwaltung die Infrastruktur ab. In dem Schreiben der Stadt an die beiden Merheimer heißt es, dass der Beitrag für Fahrbahn, Radweg, Parkfläche, Straßenbegleitgrün, Bäume, Entwässerung, Beleuchtung und Gehweg erhoben wird. In dem Brief steht, dass die technischen Arbeiten am 26. November 1990 abgeschlossen wurden. (red)
Wie ihre Nachbarn ärgern sich die beiden Männer über den Fall. Hans-Peter Mörsch schildert: „Wir leben seit 20 Jahren hier, müssen aber für 30 Jahre zahlen. Wir haben Nachbarn, die erst voriges Jahr hier ein Haus gekauft haben, und die hat es teilweise noch schlimmer getroffen. Wir müssen so viel zahlen, wie unsere Vorgärten in Metern breit sind. Bei unseren Nachbarn handelt es sich um ganz andere Summen.“
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Insgesamt verlangt die Stadt von den Anwohnern Erschließungsgebühren in Höhe von annähernd 550 000 Euro, wovon sie zehn Prozent übernimmt. Die restlichen 90 Prozent werden umgelegt. Die Vorbesitzer der Häuser hatten also Glück, weil sie die Erschließungsgebühren nie zahlen mussten. Ihr Haus habe sich seit dem Kauf zwar im Wert gesteigert, dennoch ärgern sich die Mörschs über die Kosten. „Dass unser Haus mehr wert ist, bringt ja nur was, wenn wir es verkaufen würden. Das wollen wir aber nicht.“ (red)



