Ein 20-Jähriger muss sich wegen Beihilfe vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Wende bei Kölner ProzessAttentat auf offener Straße – Komplize muss wohl nicht ins Gefängnis

Die Polizei am Tatort nach dem Attentat auf der Bergisch Gladbacher Straße.
Copyright: Vincent Kempf
Er war Drogenkurier, Chauffeur für den Bandenboss und fuhr den Fluchtwagen nach einem Mordanschlag auf offener Straße im Kölner Stadtteil Holweide. Ins Gefängnis muss Mehmet Ö. (Name geändert) dafür nicht. Der 20-Jährige gab sich beim laufenden Prozess unwissend – und das Gericht glaubt ihm offenbar. Der Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord dürfte nach einem Hinweis von Richter Ansgar Meimberg vom Tisch sein. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der Angeklagte kam frei.
Köln: Gericht entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft
Es komme auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Betracht, hatte Richter Meimberg verkündet. Die Untersuchungshaft sei daher nicht mehr verhältnismäßig und wurde daher beendet. Dass bei dem Angriff im Januar 2025 auf einen Konkurrenten der Bande geschossen werden sollte, habe der Angeklagte demnach nicht gewusst. Der Staatsanwalt folgt dieser Annahme nicht, wie er in seinem Plädoyer am Dienstag zum Ausdruck brachte. Es sei realitätsfremd zu denken, Mehmet Ö. sei nicht in den Plan involviert gewesen – als fester Bestandteil der Gruppe.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jonas Bau beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
Copyright: Hendrik Pusch
Zugegeben hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger Jonas Bau, als Handlanger der Drogenbande fungiert zu haben. Auch am Tattag habe er den Fahrdienst übernommen, da er als Einziger über einen Führerschein verfügt habe und Autos anmieten konnte, in diesem Fall einen dunkelgrauen Audi Q2. In einem Tonstudio in der Innenstadt hätten seine „Kollegen“ einen Rapsong aufgenommen, dann habe man sich auf den Weg zurück ins Heimatveedel Holweide gemacht, so schilderte es der Beschuldigte.
Köln: Schüsse auf offener Straße in Holweide
Während der Fahrt sei es hektisch geworden. Es sei telefoniert worden, von einem verhassten Konkurrenten sei die Rede gewesen. „Fahr schneller, gib Gas“, habe dann jemand gerufen. Angekommen in Holweide habe er zwar noch gesehen, dass auf jemanden geschossen wurde. Wie schwer der Mann getroffen war, habe er jedoch nicht geahnt. Er sei dann in eine Seitenstraße gefahren. Unter Protest habe er den Schützen ins Auto gelassen, dann sei man geflüchtet und zu einem Baggerloch gefahren.
Das Opfer ließ die Bande mit einem Durchschuss am Gesäß zurück. Der 33-Jährige verlor viel Blut, konnte aber gerettet werden. Auch musste ihm ein Projektil aus dem Arm herausoperiert werden. Der Staatsanwalt kreidete dem Angeklagten an, sich um das Schicksal des Angeschossenen nicht gekümmert zu haben. Mehmet Ö. habe den Mordplan gebilligt und sich mit den Folgen abgefunden. Was in Holweide passieren sollte, habe er durch die Telefonate in dem Auto mitbekommen müssen.
Köln: Angeklagter filmte nach Tat den Polizeieinsatz
Verteidiger Bau widersprach dem Ankläger. Der Mandant sei durch die Aufforderung zum Schnellerfahren in eine Art Tunnel geraten und habe sich nur noch auf die Straße konzentriert. Er habe zwar mit einer körperlichen Abrechnung für den Konkurrenten gerechnet – jedoch nicht mit Schüssen. Auch habe er nicht mitbekommen, dass eine Bekannte nach dem späteren Opfer Ausschau halten und nach deren Hinweis der in Holweide postierte Schütze zur Tat schreiten sollte.
Der Staatsanwalt hatte als Indiz für eine Mitwisserschaft auch herangezogen, dass Mehmet Ö. sich im Nachgang nicht von der Gruppe distanziert habe. So hatte er Selfies mit dem Schützen und seinen Komplizen angefertigt und sich auch weiter an den Drogengeschäften beteiligt. Kurz nach dem Verbrechen sei er sogar zum Tatort zurückgekehrt und habe mit seinem Handy die Polizei bei der Spurensicherung gefilmt. Ö. sei laut Staatsanwalt nicht wie angegeben in Panik gewesen, „das war einfach nur dreist“. „Das war idiotisch, aber es fand nach der Tat statt“, konterte Verteidiger Bau.
Köln: Bewährung und Sozialstunden beantragt
Der Staatsanwalt blieb bei seiner Einschätzung, dass es sich um eine Beihilfe zum versuchten Mord handelte. Das Strafmaß könne sich jedoch nach dem Jugendstrafrecht richten – aufgrund einer Reifeverzögerung des Angeklagten. Der Ankläger beantragte zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Opfer-Anwältin Pina Klara nannte das Plädoyer des Staatsanwalts „schulbuchartig und perfekt“. Es sei hier auch nicht zweckmäßig, eine höhere Strafe zu beantragen.
Verteidiger Bau sah höchstens eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an, da der Mandant mit einem anderen Geschehen nicht habe rechnen können. Angemessen seien die Verhängung von Sozialstunden und die Installierung einer Erziehungshilfe. Letztere könnte dem jungen Mann laut Verteidiger Stabilität geben – nach dem frühen Krebstod der Mutter und Gewalterfahrungen durch den Vater. Ein Urteil soll in der kommenden Woche gesprochen werden. Die Komplizen wurden bereits im vergangenen Jahr verurteilt. Der Schütze erhielt elf Jahre Gefängnis.


