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Radfahrerin in Köln getötetFahrer von Betonmischer verurteilt – Anwalt forderte Freispruch

Lesezeit 2 Minuten
An der Tankstelle am Rendsburger Platz überrollte der Betonmischer die Radfahrerin.

An der Tankstelle am Rendsburger Platz überrollte der Betonmischer die Radfahrerin.

Ein Verkehrsgutachter hatte den Angeklagten zumindest scheinbar entlastet.

Mit einer Geldstrafe endete am Mittwoch am Amtsgericht der Strafprozess gegen einen Lkw-Fahrer, der mit seinem Betonmischer in Mülheim eine Radfahrerin überrollt und getötet hat. Zwar entlastete ein Verkehrsgutachter den Angeklagten zumindest teilweise – der Vorsitzende Richter hatte am Ende der Verhandlung aber keinerlei Zweifel am Vorliegen des Tatbestands der fahrlässigen Tötung.

Köln: Betonmischer bog auf Gelände von Tankstelle ein

Die automatische Datenerfassung des Fahrzeugs hatte ergeben, dass der Betonmischer am Tattag im Februar vergangenen Jahres mit 18 Stundenkilometern auf der Straße Bergischer Ring in Mülheim unterwegs war, um dann mit leicht verminderter Geschwindigkeit auf das Tankstellengelände am Rendsburger Platz einzubiegen. In diesem Moment befuhr eine Radfahrerin den Fahrradweg.

Ein Verkehrsgutachter der Prüfgesellschaft Dekra sprach vom wahrscheinlichen Szenario, dass sich Betonmischer und Radfahrerin zunächst parallel und etwa gleich schnell fortbewegten. Wäre dem so gewesen, dann hätte der Angeklagte an der Tankstellen-Einfahrt nur noch eine halbe Sekunde zum Reagieren gehabt. Eine Kollision mit der Radfahrerin sei dann laut Gutachter unvermeidbar gewesen.

Köln: Fahrradfahrerin verstarb noch an der Unfallstelle

Der Sachverständige ging aber davon aus, dass eine Vollbremsung zumindest Schlimmeres hätte verhindern können – bei einem Bremsweg von nur drei Metern. Dem widersprach auf Nachfrage des Richters aber die anwesende Rechtsmedizinerin. Drei Meter reichten allemal aus, um tödliche Verletzungen zu verursachen, zumal die Vorderachse des Betonmischers weiter vorne liege.

Tatsächlich hatte der Angeklagte mit dem Betonmischer erst nach etwa zehn Metern angehalten, nachdem geschockte Augenzeugen ihn auf den Unfall aufmerksam gemacht hatten. Für die Radfahrerin kam jede Hilfe zu spät, sie verstarb noch am Unfallort.

Auf Anraten seines Verteidigers Oliver Lenort hatte der Angeklagte den ganzen Prozess über geschwiegen. Das sei bei Verkehrssachen ungewöhnlich, bemerkte der Richter. Der Anwalt forderte am Ende einen Freispruch und bezog sich dabei auf die Ausführungen des Gutachters. Der Angeklagte trage bestimmt die moralische Schuld, strafrechtlich sei er aber nicht zu belangen, sagte Lenort.

Köln: Amtsgericht verhängt Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Das Schöffengericht sah es anders und verhängte 2700 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 30 Euro). Der Angeklagte hätte den Unfall demnach durchaus vermeiden können – wenn er zuvor langsamer gefahren und sich beim Abbiegen „herangetastet“ hätte. „Notfalls muss man ganz anhalten“, sagte der Richter. Die Fahrradfahrerin habe ganz klar Vorfahrt gehabt.

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine höhere Geldstrafe gefordert – und wie die Opfer-Anwältin bemängelt, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe. Im sogenannten letzten Wort entschuldigte sich der 64-Jährige dann doch noch. Er hob aber gleichzeitig hervor, wie schlecht es ihm seit dem Geschehen gehe.