„Nicht auf Tacho geschaut“Kölner Brüder als Raser am Deutzer Messekreisel erwischt

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Einer der Angeklagte will nicht auf den Tacho geschaut haben.

Köln – Zwei Brüder (20, 21) mussten sich am Montag wegen des Vorwurfs des illegalen Straßenrennens vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Sie sollen sich in zwei 3er BMWs in den Farben rot und grau ein waghalsiges Duell auf der Straße in Deutz geliefert haben. Nachdem zwei Zeugen, darunter eine Polizeibeamtin, nicht erschienen waren, wurde das Verfahren eingestellt. 

Köln: Brüder am Deutzer Messekreisel erwischt

Am Messekreisel waren die beiden BMW-Fahrer verbotswidrig abgebogen, was sie bereits bei einem ersten Prozess zugegeben hatten. Die Brüder stritten allerdings ab, sich danach mit Motoraufheulen, quietschenden Reifen und Überholmanövern regelrecht duelliert zu haben. 

Das Rennen soll sich laut Anklage über Pfälzischer Ring bis zur Karlsruher Straße erstreckt haben, mit bis zu 110 Stundenkilometern bei erlaubten 50 bis 70 km/h. Die Polizei stoppte die jungen Männer. Die waren sich keiner Schuld bewusst, sollen gesagt haben: „Ist doch nicht so schlimm.“  

Köln: Nicht auf den Tacho geschaut

„Wir wollten nur mal schauen, wer besser beschleunigen kann“, soll außerdem gegenüber den Beamten geäußert worden sein. Daran konnten sich die Angeklagten aber beim Prozess nicht mehr erinnern. Man habe zum Essen in die Keupstraße fahren wollen, daher sei man hintereinander her gefahren.

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„Wie schnell sind Sie denn nun gefahren?“, hatte der Richter den 21-Jährigen gefragt. „Ich habe nicht auf den Tacho geschaut, bin nach Gefühl gefahren“, war die Antwort. Dass man sich auch mal überholt habe, habe daran gelegen, dass der eine Bruder dem anderen den Weg habe zeigen wollen. 

Kölner Verteidiger monierte die lange Verfahrensdauer 

Rechtsanwalt Sebastian Schölzel hatte die lange Verfahrensdauer moniert. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2018, seitdem sei der Führerschein des 20-Jährigen eingezogen. „Mein Mandant musste seine Berufspläne ändern, er konnte eine Stelle bei der Bundeswehr nicht annehmen.“ 

Da die Angeklagten abstritten, ein Rennen gefahren zu sein, wurden weitere Zeugen nötig. Der Richter vertagte das Verfahren daraufhin; doch dann fehlten entscheidende Zeugen.

Kölner Richter stellt das Raser-Verfahren ein

Um sich einen weiteren Termin zu sparen, stellte der Richter das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten aus prozessökonomischen Gründen ein.

Als Auflage müssen die Angeklagten jeweils 400 Euro bezahlen, als vorbestraft gelten sie damit nicht. Die Fahrerlaubnis hatten die Brüder bereits im vergangenen Dezember zurückerhalten.

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