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Historischer GebäudekomplexEinigung im Streit über die Ellmühle im Deutzer Hafen

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Die Ellmühle im Deutzer Hafen

Köln-Deutz – Die Stadtentwicklungsgesellschaft Moderne Stadt und Stadtkonservator Thomas Werner haben ihren Streit um den Denkmalschutz der Ellmühle im Deutzer Hafen beigelegt. Werner stellte den Gebäudekomplex im Dezember 2018 unter Denkmalschutz. Die Stadttochter Moderne Stadt – die das Mühlenareal unter anderem in Wohnungen umwandeln will – verklagte daraufhin die Stadt Köln. Die Klage ruhte allerdings, um die „Fragen des Denkmalschutzes mit dem Stadtkonservator einvernehmlich zu klären“, hieß es im Geschäftsbericht der Gesellschaft.

Das ist nach fast zwei Jahren nun offenbar mit Hilfe eines Kompromisses gelungen. „Die Interessen des Denkmalschutzes am Erhalt der schützenswerten Bausubstanz und der für eine wirtschaftliche Nutzung der Immobilien erforderliche Gestaltungsspielraum wurden in Einklang gebracht“, teilte Moderne Stadt am Dienstag mit. Auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung habe die Stadtentwicklungsgesellschaft ihre 2019 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage gegen die Unterschutzstellung eines Großteils der Gebäudesubstanz zurücknehmen können.

Silos in Köln werden umgenutzt

„Die denkmalrechtliche Zusicherung mit Blick auf den zukünftigen baulichen Umgang mit dem Mühlenensemble bietet eine verlässliche und konstruktive Grundlage für die kommende Projektentwicklung“, sagte Stadtkonservator Werner. Nachdem zunächst 90 Prozent des Mühlenareals – darunter zahlreiche Silos – unter Denkmalschutz gestellt worden waren, hielt Moderne Stadt die geplante Nutzung der Bauten – unter anderem für neue Wohnungen – für gefährdet. Im Rahmen der außergerichtlichen Einigung hat der Stadtkonservator nun anerkannt, dass sechs der Silos umgenutzt werden müssen, um eine sinnvolle Aufteilung zu ermöglichen.

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Wie zu erfahren war, ging es bei dem Streit vor allem darum, dass die Fassade der denkmalgeschützten Mühle nicht durchlöchert werden darf. Genau das bereitet aber Probleme, wenn die Mühle in ein Wohnhaus umgebaut werden soll, da sich so keine oder nur wenige Fenster einbauen lassen. Aufgrund der erzielten Einigung ist die Ellmühle nun rechtswirksam als Denkmal eingetragen.