Für das zweite Schulhalbjahr können Eltern einen Zuschuss für den Schulbedarf ihrer Kinder beantragen.
Bildungs- und TeilhabepaketKölner Eltern können Zuschuss für Schulbedarf beantragen

Schulbedarf kann teuer sein. Daher können bedürftige Kölner Eltern Zuschüsse beantragen.
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Am Montag beginnt das zweite Schulhalbjahr. Für den Schulbedarf ihrer Kinder haben Eltern im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 58 Euro für dieses Halbjahr. Davon können beispielsweise Dinge wie Hefte, Taschenrechner, Zeichenutensilien oder ein Rucksack angeschafft werden.
Zu den Leistungen des Pakets gehören darüber hinaus ein Zuschuss für Schulbedarf in Höhe von 116 Euro für das erste Schulhalbjahr 2023, die Kostenübernahme für Ausflüge mit der Schule oder Kita, für eine ergänzende Lernförderung, wenn diese erforderlich ist, und für das Essen in der Schule oder in der Kita.
Kinder und Jugendliche erhalten 15 Euro monatlich für Freizeitangebote
Außerdem können Fahrtkosten für Kinder übernommen werden, wenn zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule oder der Schule mit einem besonderen Profil ein langer Fahrtweg liegt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten zudem eine Pauschale von monatlich 15 Euro für gemeinschaftliche, außerschulische Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren der Stadt Köln. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die selbst oder deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Weitere Infos und die Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite der Stadt Köln. (kst)
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