Prozess am LandgerichtKölner verlegt seine Firma in die „Steueroase“ Monheim – nun droht ihm Gefängnis

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In Monheim am Rhein zahlen Geschäftsleute deutlich weniger Gewerbesteuer als in Köln.

In Monheim am Rhein zahlen Geschäftsleute deutlich weniger Gewerbesteuer als in Köln.

Ein Kölner Geschäftsmann muss sich wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. 

Mit einem mutmaßlichen Scheinumzug in die sogenannte Gewerbesteueroase Monheim am Rhein soll ein Kölner Geschäftsmann laut Anklage mehr als eine Million Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. Beim Prozessauftakt am Mittwoch im Landgericht wies der Firmeninhaber den Vorwurf der Steuerhinterziehung jedoch vehement zurück. Der Angeklagte attackierte die Staatsanwaltschaft.

Köln: Steuerschaden liegt laut Anklage bei knapp 1,4 Millionen Euro

Den Sitz seiner Vermögensverwaltung habe der Angeklagte von Köln nach Monheim am Rhein verlagert, um von der niedrigen Gewerbesteuer zu profitieren. Da der Beschuldigte aber laut Anklage weiter von Köln aus agiert haben soll, sei so ein Steuerschaden von knapp 1,4 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 entstanden. Weitere Taten seien im Versuchsstadium steckengeblieben.

Die Steuerfahndung hatte die Standortdaten vom Handy des Geschäftsmanns ausgewertet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser sich in seinem Monheimer Büro nur sehr sporadisch aufgehalten habe. Der Parkplatz sei verwildert gewesen, es gab laut den Ermittlungen kein Firmenschild und in den Räumen des Betriebs auch keinen Festnetz- oder Internetanschluss.

Kölner Geschäftsmann weist Vorwürfe zurück

Der beschuldigte Geschäftsmann wies den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück. Er sei in Monheim am Rhein tätig gewesen und habe von der völlig legalen Möglichkeit Gebrauch gemacht, in einer anderen Stadt weniger Gewerbesteuer zu zahlen. „Mich erschüttert es, wie fehlerhaft diese Anklage verfasst ist“, sagte der Angeklagte und sprach von wahrheitswidrigen Behauptungen.

Der Geschäftsmann erklärte, dass es sich bei seiner Firma um einen kleinen Betrieb handele, der mit sehr überschaubarem Aufwand betrieben werde. Er verwalte darin Firmenbeteiligungen, archiviere Bankauszüge und erstelle Rechnungen für Steuerberater oder Notare. Das Büro in Monheim am Rhein habe er für diese Tätigkeiten tatsächlich aufgesucht, es handele sich nicht um einen Scheinsitz.

Kölner Richterin wollte das Verfahren einstellen

Da er meist abends oder am Wochenende ins Büro gefahren sei, habe ihn der verwilderte Parkplatz nicht weiter gestört, da auch daneben genug Platz gewesen sei. Ein Firmenschild habe er aufgrund fehlenden Publikumsverkehrs nicht gebraucht und auch keinen Telefon- oder Internetanschluss. So habe er mit einer Sim-Karte im Tablet ausreichend mobil arbeiten können, sagte der Angeklagte.

Die Vorsitzende Richterin hätte das Verfahren gerne gegen Geldauflage eingestellt, wogegen sich der Staatsanwalt gesperrt hatte. Die erhobenen Standortdaten seien womöglich nicht verlässlich, auch sei es gerade kein klarer Fall einer Briefkastenfirma, so die Richterin. Zudem könne eine Vorsatztat wegfallen, wenn etwa eine fachkundige Beratung ausgeblieben sei. Der Prozess wird fortgesetzt.

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