Urteil in KölnVergewaltiger verhöhnte Opfer: „Ich hoffe, du bist schwanger“

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Symbolbild.

Köln – Mit deutlichen Worten schickte der Kölner Richter Benjamin Roellenbleck einen Abendschüler wegen Vergewaltigung für fünf Jahre ins Gefängnis. Als besonders erniedrigend und damit strafverschärfend wertete der Vorsitzende der auf Sexualverbrechen spezialisierten Strafkammer einen vom Täter unmittelbar nach der Tat gesagten Satz. „Ich hoffe, du bist schwanger, das gibt schöne Babys“, musste das weinende und verletzte Opfer sich anhören.

Kölner Täter lockte Studentin in seine Wohnung

Ein solcher Ausspruch nach einer Vergewaltigung sage viel über den Charakter des Täters aus, so Roellenbleck. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den 30-Jährigen im Verfahren vor dem Landgericht als narzisstisch bezeichnet. Der Angeklagte sei sehr von sich überzeugt, habe sich um keine Regeln und Grenzen geschert und letztlich auch keine Reue gezeigt. Zwar habe er die Tat zum Prozessauftakt grundsätzlich eingeräumt, doch immer wieder Ausflüchte gesucht.

Unter einem Vorwand hatte der Täter eine 20-jährige Studentin, die er in einer Bar auf der Zülpicher Straße kennen gelernt hatte, in seine nahegelegene Wohnung gelockt. Er habe nicht genügend Bargeld dabei und wolle dieses kurz besorgen.

Frau vergewaltigt und mit Bissen verletzt

In der Wohngemeinschaft des Täters angekommen, schloss dieser die Tür und sagte: „Jetzt geht es richtig ab.“ Während er jedes „Nein“ der Frau ignorierte und sie vergewaltigte, biss er dem Opfer heftig in Lippe, Stirn und Schulter.

Weinend hatte die junge Frau die Wohnung des Täters verlassen, der sich einfach schlafen gelegt hatte. Die Polizei nahm den Mann fest, er sitzt seit der Tat im Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Der Satz mit den Babys habe sie am schlimmsten getroffen, hatte die junge Frau im Zeugenstand ausgesagt. Eine Entschuldigung akzeptierte sie nicht, auch wolle sie ein vom Täter gezahltes Schmerzensgeld von 5000 Euro nicht annehmen und stattdessen spenden.

Richter hebt schwere Traumatisierung des Opfers hervor

Richter Roellenbleck hob die schwere Traumatisierung des Opfers in seiner Urteilsbegründung hervor. Die 20-Jährige leide unter Albträumen und Panikattacken und scheue seit der Tat neue Bekanntschaften. Sie wolle ihr Studium in Köln aussetzen, um eine Therapie zu beginnen.

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Von den Bissen des Täters sei eine Narbe an der Lippe zurückgeblieben, die das Opfer jeden Tag mit der Zunge spüre. Der Täter wurde auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Täter sei mit fünf Jahren Haft noch „ganz gut bedient“

Mit fünf Jahren Gefängnis sei der Angeklagte „noch ganz gut bedient“, sagte Roellenbleck, der Strafrahmen reiche immerhin bis zu 15 Jahren Haft. Der Richter übertraf mit seinem Urteil den Antrag der Staatsanwaltschaft um ganze neun Monate.

Verteidiger Bernhard Scholz hatte eine Bewährungsstrafe gefordert und kündigte Revision an. Im Gegensatz zum Gericht sieht Scholz eine verminderte Schuldfähigkeit, da der Mandant bei der Tat einen Alkoholwert von etwa 2,4 Promille gehabt haben soll. 

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