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Sturz von BetonplatteFünf Säle nicht nutzbar – Arbeiten am Landgericht gehen weiter

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Die Betonplatte stürzte in Saal 213 des Kölner Landgerichtes.

Köln – Nach dem Unfall am Justizzentrum, bei dem vergangenen Mittwoch eine fünf Tonnen schwere Betonplatte aus der 16. Etage auf einen leeren Gerichtssaal in der zweiten Etage stürzte, sind die Sanierungsarbeiten am Donnerstag wieder aufgenommen worden. Parallel dazu wurden Maßnahmen am Dach des Gebäudes und an der Abdichtung eingeleitet. Das teilte der zuständige Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf Anfrage mit.

„Für die Fortsetzung wurde von der ausführenden Abbruchfirma ein neues Demontagekonzept aufgestellt“, so BLB-Sprecher Frank Buch. Es sei von verschiedenen Fachleuten geprüft worden, um einen erneuten schweren Unfall zu vermeiden. Ein Ingenieurbüro sei unterdessen damit beauftragt worden, die Wiederherstellung der beschädigten Bereiche zu planen.

Aufwendige Sanierungen

Infolge des Unfalls sind fünf von 88 Gerichtssälen vorübergehend nicht nutzbar. Die Höhe des Sachschadens wird noch festgestellt und kann laut BLB bislang nicht abgeschätzt werden. Neben den unmittelbaren Schäden durch den Aufprall hatte ein Wasserschaden die erste Etage des Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen. Die aufwendigen Sanierungen erfolgen, obwohl das Gebäude mittelfristig abgerissen werden soll. Laut Buch sind die Arbeiten notwendig, um „die Sicherheit der Beschäftigten und Besucher zu gewährleisten“.

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Die Kölner Bauaufsicht zeigte sich verwundert über die Arbeiten und kündigte vergangene Woche an, in der Sache zu ermitteln – obwohl es sich um ein Gebäude des Landes handelt. Weil die Sicherheit im öffentlichen Bereich durch die Arbeiten nicht gefährdet werde, seien die Untersuchungen nun grundsätzlich beendet. Die Verantwortung für das Gebäude liege ausschließlich beim Land NRW.