Urteil des LandgerichtsKölner Gastronom muss ins Gefängnis – weil er Sohn unterstützt haben soll

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Auf das Restaurant in Deutz wurde im Juni 2025 ein Sprengstoffanschlag verübt.

Auf das Restaurant in Deutz wurde im Juni 2025 ein Sprengstoffanschlag verübt.

Der Sohn ist der mutmaßliche Drogenboss Sermet A. (24). Es geht um Geldwäsche und Drogengeschäfte.

Zwei Jahre und acht Monate Haft – so lautet das Urteil des Landgerichts gegen einen Kölner Gastronomen. Der 50-Jährige wurde wegen Beihilfe zum versuchten Handel mit Cannabis und Geldwäsche verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, illegale Geschäfte seines Sohnes – des mutmaßlichen Kölner Drogenbosses Sermet A. (24) – nach dessen Verhaftung weiter gefördert zu haben.

Köln: Staatsanwalt forderte weitaus höhere Haftstrafe

Der Staatsanwalt hatte sogar eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten beantragt. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Rechtsanwalt Carsten Heinen beantragte hilfsweise, eine etwaige Strafe zur Bewährung auszusetzen. Rechtskräftig ist das von Richter Wolfgang Schorn verkündete Urteil nicht, der Angeklagte kann noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Sermet A. (24) mit Verteidiger Wolf Bonn beim Auftakt seines Strafprozesses im Kölner Landgericht

Sermet A. (24) mit Verteidiger Wolf Bonn beim Auftakt seines Strafprozesses im Kölner Landgericht

Im Oktober 2024 wurde Sermet A. auf der geplanten Durchreise von Dubai in Paris festgenommen. Trotzdem soll er in seiner Auslieferungszelle in Frankreich über Handys verfügt und unter anderem mit seinem Vater telefoniert haben. Konkret wurde dem 50-Jährigen vorgeworfen, von seinem Sohn über Handlanger insgesamt 317.000 Euro Bargeld entgegengenommen und weitergeleitet zu haben.

Köln: Deutzer Gastronom stritt alle Vorwürfe ab

Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte und der Abwicklung von Geschäften aus dem Bereich der Schwerstkriminalität diente, so führte es der Staatsanwalt aus. Der Angeklagte bestätigte im Prozess einen Geldtransfer von 87.000 Euro, den er ordnungsgemäß quittiert habe. Dass es sich dabei um Drogengelder handeln könnte, habe er nicht gewusst.

Ferner wurde dem Angeklagten vorgeworfen, sein Restaurant für eine Einbestellung von Mitgliedern der Drogenbande genutzt zu haben – Sermet A. wurden laut Ermittlern aus einer Lagerhalle in Hürth 350 Kilo Marihuana geraubt und er soll seine eigenen Leute verdächtigt haben. Diese seien kurzzeitig gefesselt worden. Man habe gedroht, sie „mitzunehmen“ und damit laut Anklage Folter suggeriert.

Köln: Sermet A. äußerte sich zum ersten Mal überhaupt

Der Gastronom bestritt, das Treffen einberufen oder daran teilgenommen zu haben. Er sei überrascht gewesen. Verdächtig machte sich der Angeklagte jedoch damit, dass er im Nachgang Videos aus einer Überwachungskamera gelöscht hatte. „Das ist doch nur menschlich, wenn man hinterher erfährt, dass sich Geiselnehmer und Drogendealer da aufgehalten haben“, hatte Anwalt Heinen erklärt.

Während Sermet A. in seinem eigenen derzeit laufenden Verfahren schweigt, hatte er im Prozess gegen seinen Vater zum ersten Mal zum Komplex „Kölner Drogenkrieg“ ausgesagt. „Der Mann ist unschuldig, der hat nichts gemacht und sitzt seit acht Monaten im Knast“, hatte er in Richtung des Staatsanwalts gerufen und diesen gefragt: „Warum lassen Sie den nicht auf Kaution raus?“

Köln: Sprengstoffanschlag auf Restaurant des Angeklagten

Im Verfahren hatte der Gastronom erklärt, nicht auf illegale Geschäfte angewiesen zu sein. Der frühere Kickboxer sei 1999 vor dem Regime von Saddam Hussein aus dem Irak geflohen. In Köln habe er Imbisse und Restaurants eröffnet, zwischenzeitlich im Nordirak eine Granatapfelplantage betrieben und in Immobilien investiert. Bis zuletzt habe er sehr hohe Gewinne abgeschöpft, so der Angeklagte.

Einen Wendepunkt habe die Inhaftierung seines Sohnes dargestellt. Es sei ständig Polizei in seinem Lokal aufgetaucht. Und dann sei es im Juni vergangenen Jahres zur Explosion gekommen – offenbar ein Vergeltungsschlag. Danach habe er die Führung des Restaurants an einen Mitarbeiter abgegeben, auch der Name wurde leicht abgeändert. Maßnahmen, um nicht noch mehr Gäste zu verlieren.