Köln – Mal war es ein Audi A8, mal ein Mercedes Benz, mal ein Peugeot 308: Sie alle verschwanden nach derselben Methode: Unbekannte Täter brachen in Einfamilienhäuser oder Wohnungen im Großraum Lüttich ein, stahlen Fahrzeugschlüssel und -papiere und brachten die in der Nähe abgestellten Wagen der Bewohner über die belgisch-deutsche Grenze nach Köln. Einer der Fahrer soll ein Montenegriner (28) gewesen sein, dem seit Dienstag vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht wird.
Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass er als Mitglied einer Bande weit mehr Aufgaben erfüllte, als die mit der als „Homejacking“ bekannten Masche entwendeten Wagen nach Köln zu schaffen.
Über Internetportal angeboten
Stimmen die Vorwürfe, ist von folgendem Geschehen zwischen Oktober 2017 und Januar 2019 auszugehen: Einmal im Besitz des Autos, an dem er Kennzeichen-Dubletten anbrachte, bot der 28-Jährige es in einem Internetportal an.
Bei den Treffen mit den Interessenten, die zum Teil von weither anreisten, zeigte er für den Vertragsabschluss die Kopie eines auf jemand anderen ausgestellten Ausweises vor, auf die er ein eigenes Passfoto geklebt hatte. Dem gutgläubigen Käufer händigte er entweder gefälschte Zulassungspapiere aus oder solche, die im Straßenverkehrsamt Duisburg gestohlen worden waren.
Neben Bandenhehlerei werden dem Angeklagten Urkundenfälschung und Betrug zur Last gelegt. Der aus den einzelnen Kaufsummen errechnete Gesamtschaden beträgt rund 175.000 Euro. In der Regel fiel bei der Ummeldung auf, dass der jeweilige Wagen gestohlen war. Einmal inserierte der 28-Jährige der Anklage zufolge ein Wohnmobil, das in Frankreich verschwunden war, und strich dafür 35.000 Euro ein.
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Tatort des letzten Falls ist allein Köln: Im Dezember 2018 brachen Diebe in ein Einfamilienhaus in Worringen ein, nahmen Zweitschlüssel und Papiere mit und fuhren mit dem Ford Kuga, auf den sie es abgesehen hatten, fort. Im Januar soll der Angeklagte den Wagen für 18.000 Euro an einen Mann aus Thüringen verkauft haben.
Angeklagter will aussagen
Der Verteidiger regte nach Verlesung der Anklage an, ein Rechtsgespräch zu führen; dieses dient dazu auszuloten, wie hoch die Strafe im Falle eines Geständnisses ausfallen würde. Nach einem ersten Abtasten scheint es, dass der 28-Jährige zumindest einen Teil der Vorwürfe einzuräumen bereit ist.
Der Anwalt machte schon einmal strafmildernde Umstände geltend. So habe sein Mandant vor der Untersuchungshaft noch nie im Gefängnis gesessen, bisher „nur drei kleine Geldstrafen erhalten“ und – wenn man der Anklage folge – bloß einen unteren Rang in der Bandenhierarchie eingenommen, und dies mit dem „höchsten Entdeckungsrisiko“: Für den Verkauf habe er „sein Gesicht zeigen“ müssen. Am 3. September werde er sich einlassen.



