Der Angeklagte stritt beim Prozess im Amtsgericht zunächst alle Vorwürfe ab.
„Gefällt mir“Hass gegen Muslime auf Facebook verbreitet – Kölner wegen Volksverhetzung angeklagt

Über Social Media hatte der Kölner die Hetze verbreitet.
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Wegen des Straftatbestands der Volksverhetzung musste sich ein arbeitsloser Security-Mann vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, ein Posting auf der Social-Media-Plattform Facebook mit einem „Daumen nach oben“ unterstützt zu haben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft machte der Mann sich das Gedankengut der Ursprungsnachricht damit zu eigen.
Köln: Meldestelle entdeckt muslimfeindliches Posting
In dem Posting wurden Muslime aufs Übelste verunglimpft, etwa mit Tieren gleichgesetzt. „Nein, ich bin nicht rechts, sondern Realist“, stand dort laut Anklageschrift und weiter: „Stimmt mir zu, Daumen nach oben reicht“. Durch das Betätigen des sogenannten „Gefällt mir“-Symbols wurde der Beitrag im Internet vielfach weiterverbreitet. Dies sei laut Anklage geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Entdeckt wurden die Internetaktivitäten des Angeklagten durch die „Meldestelle Respect! – Gegen Hetze im Netz“. Die seit 2017 bestehende Initiative der Jugendstiftung Baden-Württemberg setzt sich für den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet ein. Auf der Webseite der Meldestelle können Betroffene und Zeugen mit ein paar Klicks mutmaßlich strafbare Inhalte im Internet melden.
Köln: Angeklagter will die Schuld auf Ex-Freundin schieben
Im aktuellen Fall hatte der Kölner das diskriminierende Posting unter seinem echten Namen geteilt. Auf der Anklagebank gab der Mann sich aber unwissend. „Ich frag mich jetzt, soll ich das geschrieben haben? Ich benutze Facebook nur zum Liken oder Teilen“, so der Beschuldigte. Dabei wurde ihm letzteres ja vorgeworfen. Der Mann bekräftigte noch einmal: „Ich würde so etwas nie schreiben.“
Die Richterin wollte wissen, wie er persönlich zu dem Inhalt stehe. „Ich bin unter Muslimen aufgewachsen“, war die Antwort. Vielleicht habe seine Ex-Freundin das Posting geteilt, mutmaßte der Angeklagte, „wir hatten mal einen gemeinsamen Account.“ „Brauchen wir jetzt ein teures Gutachten, um das herauszufinden?“, fragte die Richterin. Da zuckte der Beschuldigte nur mit den Schultern.
Köln: Richterin verhängt Geldstrafe wegen Volksverhetzung
Als hochverdächtig wertete die Richterin, dass gegen den Angeklagten bereits in der Vergangenheit ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung geführt worden war. „Deutschland den Deutschen, Deutschland erwache“, soll er damals über Facebook verbreitet haben. Das Verfahren am Amtsgericht war jedoch ohne Sanktion eingestellt worden. Die Richterin: „Diese Häufung halte ich nicht für Zufall.“
Am Ende verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je 10 Euro). Das Posting sei extrem menschenverachtend gewesen, so die Richterin. Sie glaube dem Beschuldigten, sich damit nicht voll und ganz zu identifizieren. „Aber Sie haben es einfach mal weiterverbreitet und genau darum ging es hier.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an, es wurde damit sofort rechtskräftig.