Das Land bot Hilfe bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten für Ausreisepflichtige an, die Stadt Köln verzichtete. Rund 500 Personen stehen auf dieser Excel-Liste.
Die Liste CoesfeldKöln lehnte NRW-Hilfsangebot für Abschiebungen ab

2025 wurden aus Köln 245 Menschen abgeschoben, darunter 130 Straftäter. (Symbolbild)
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Das Land NRW wollte ausreisepflichtige Migranten abschieben, die Stadt Köln wehrte sich dagegen. Interne Mails und Behördenunterlagen, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen, dokumentieren einen Konflikt aus dem Jahr 2024 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadtverwaltung über den Umgang mit vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern: Während das Land anbot, für mehrere hundert Betroffene die Beschaffung von Rückreisedokumenten zu übernehmen, um ihre Abschiebung zu ermöglichen, verzichtete die Stadt auf diese Unterstützung. Stattdessen antwortete das Kölner Ausländeramt dem Land schriftlich, Passersatzpapiere würden in allen Fällen nicht benötigt: „Mit Hilfe von Sozialpädagogen*innen unterstützen wir die Personen, ihre dauerhafte Bleibeperspektive/Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.“
„Hohe Anzahl ausreisepflichtiger Personen“
Ausgangspunkt ist eine E-Mail der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld vom 19. November 2024. Darin verweist die Behörde auf eine Auswertung des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministeriums. Demnach befand sich „weiterhin eine hohe Anzahl ausreisepflichtiger Personen“ aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien im Besitz einer Duldung, weil ihnen Reisedokumente fehlten. Dieses Hindernis wollte das Land beseitigen.
Die ZAB Coesfeld ist nach eigenen Angaben landesweit für die Beschaffung von Rückreisedokumenten für Staatsangehörige der sogenannten Westbalkanstaaten zuständig. In der Mail vom 19. November 2024 bietet sie der Kölner Ausländerbehörde an, genau diese Aufgabe zu übernehmen. Die Voraussetzungen seien günstig, heißt es in dem Schreiben: „Die Hürden für die Ausstellung von Rückreisedokumenten für diesen Personenkreis“ seien niedrig, außerdem funktioniere „die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden seit mehreren Jahren gut“.
Das Ministerium habe deshalb darum gebeten, bestehende Fälle erneut aufzugreifen und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Ziel sei es, „weitere Fluganmeldungen für bereits bekannte und auch künftige Sammelchartermaßnahmen“ zu ermöglichen.
Dem Schreiben war eine Excel-Liste mit rund 500 Personen aus Köln beigefügt, die auch aufgrund fehlender Pässe geduldet wurden. Sie alle galten als vollziehbar ausreisepflichtig, verfügten nach Angaben der Behörde aber nicht über die erforderlichen Reisedokumente.
Passersatzpapiere nicht benötigt
Die Antwort der Stadt Köln folgte bereits am 26. November 2024, nur sieben Tage später. In einer E-Mail der für das Bleiberechtsprogramm zuständigen Stelle heißt es, Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Es handele sich um Personen, „die seit langer Zeit geduldet sind“. Mit Hilfe von Sozialpädagogen und -Pädagoginnen wolle man diese nun dabei unterstützen, eine dauerhafte Bleibeperspektive und eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Damit dokumentieren die Unterlagen zwei unterschiedliche Ansätze im Umgang mit demselben Personenkreis. Während das Land die Voraussetzungen für Rückführungen schaffen wollte, setzte die Stadt Köln auf eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive.
Nach den Unterlagen, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen, blieb es nicht bei dieser Absage. Aus weiteren internen Vermerken ergibt sich, dass sich die Stadt für die auf der Coesfelder Liste geführten Personen nicht um die Beschaffung von Passersatzpapieren bemühte.
Ob einzelne Abschiebungen aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen dennoch nicht hätten vollzogen werden können, geht aus den Akten nicht hervor. Fest steht jedoch, dass das konkrete Unterstützungsangebot des Landes im dokumentierten Vorgang nicht genutzt wurde.
3657 geduldete Ausländer zu Ende 2025
Ende 2025 lebten nach Angaben der Stadt 3657 geduldete Ausländer in Köln. Knapp 800 hielten sich bereits seit mehr als acht Jahren in Deutschland auf, fast 900 seit mehr als zehn Jahren. Die Kosten für die geduldeten Personen kann die Stadt Köln „technisch“ nicht gesondert auswerten, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.
Zu den Personen auf der Coesfelder Liste gehörte auch Marko M. (Name geändert). Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits berichtete, lebt er mit seiner Frau und acht Kindern seit vielen Jahren in Köln. Die Familie bezog zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach der Aufnahme in das Bleiberechtsprogramm kamen weitere Leistungen des Jobcenters hinzu. Der überwiegende Teil der staatlichen Unterstützung wird weiterhin über die Stadt Köln finanziert. Nach Recherchen dieser Zeitung summieren sich die monatlichen Zahlungen inzwischen auf mindestens 7250 Euro, mittlerweile sollen es rund 7500 Euro sein.
Familie bemühte sich um Passersatzpapiere
Marko M. wurde im Mai 2025 wegen Betrugs mit Geschenkkarten in Drogeriemärkten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Bereits zuvor war der abgelehnte Asylbewerber in acht Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auch gegen weitere Familienangehörige finden sich Einträge im Strafregister. Seine Ehefrau musste sich mehrfach wegen Diebstahls vor Gericht verantworten. Bereits 2010 wurde sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen verurteilt, 2019 erneut wegen Ladendiebstahls polizeilich registriert.
Aus internen Vermerken geht außerdem hervor, dass sich die Familie nicht selbst um die Beschaffung von Passersatzpapieren bemühte. Gerade diese Mitwirkung gilt regelmäßig als Voraussetzung für die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts. Gleichwohl wurde die Familie in das Bleiberechtsprogramm aufgenommen. Als die Zentrale Ausländerbehörde Ende 2024 anbot, die Beschaffung der erforderlichen Rückreisedokumente zu übernehmen, verzichtete die Stadt auch in diesem Fall auf die Unterstützung. Die Familie lebt bis heute in Köln.
Auf Anfrage erklärte die Stadt Köln nicht, weshalb sie das konkrete Unterstützungsangebot aus Coesfeld nicht angenommen hatte. Eine Sprecherin teilte lediglich mit: „Durch Aufsichts- und Unterstützungsbehörden ergehen regelmäßig Angebote, Abfragen, Hinweise und Listen in verschiedenen Formaten, die von der Ausländerbehörde Köln regelmäßig angenommen werden, um Rückführungsmaßnahmen zu beschleunigen.“
130 Straftäter 2025 aus Köln abgeschoben
2025 wurden aus Köln 245 Menschen abgeschoben, darunter 130 Straftäter. Unbeantwortet bleibt allerdings die Frage, ob jemand auf der rund 500 Personen umfassenden Coesfelder Liste später doch noch ausreiste. Eine entsprechende Zahl kann die Stadt Köln nicht nennen.
Auch der Kreis Coesfeld verweist darauf, dass die Einleitung einer Passersatzpapierbeschaffung grundsätzlich erst möglich sei, wenn alle Voraussetzungen für eine Abschiebung vorlägen. Eine Auswertung darüber, in wie vielen Fällen die Stadt Köln das Unterstützungsangebot tatsächlich genutzt habe, sei „aus technischen Gründen leider nicht möglich“. Deshalb könne „keine konkrete Zahl mitgeteilt werden“.
Wie viele der rund 500 damals ausreisepflichtigen Menschen tatsächlich hätten abgeschoben werden können, weiß heute niemand. Es bleibt die Frage, inwieweit von der Stadt Köln umfassend geprüft wurde, in welchen Fällen möglicherweise gute Gründe für eine Abschiebung vorgelegen haben könnten, bevor man dem Land mitgeteilt hat, dass man das Angebot der Passbeschaffung nicht nutzen will.
Nach Angaben einer Sprecherin wird Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) den Vorgang nun untersuchen lassen.
