Der Prozess am Kölner Landgericht weist noch einige Hürden auf.
Opfer musste Patrone schluckenKölner Anwalt bezeichnet Schock-Video als inszeniert

Laut Anklageschrift musste ein Mann unter Waffenvorhalt eine Patrone schlucken.
Copyright: dpa (Symbolbild)
Es ist ein Schock-Video, das erst in Rockerkreisen kursierte und dann bei der Polizei landete. Ein Mann wird in einem Hotelzimmer niedergeschlagen, mit einer Waffe bedroht und übel beschimpft. Dann muss er eine Patronenhülse hinunterschlucken. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Demütigung, einer Bestrafung für vorangegangenes Fehlverhalten. Der Prozess vor dem Landgericht Köln steht indes vor einem Problem: Der Angeklagte spricht von einer Inszenierung – und das Opfer ist weg.
Köln: Video zeigt Bestrafungsaktion in Hotelzimmer
Unter einem Vorwand soll der Geschädigte im Herbst 2024 in das Hotelzimmer gelockt und nach Betreten auf den Hinterkopf geschlagen worden sein. Das Video zeigt, dass der Mann sich auf einen Stuhl setzen musste und Vorhaltungen ausgesetzt war. Er habe eine Frau am Telefon als „Hure“ bezeichnet. Unter Vorhalt einer Pistole und Todesdrohungen muss das Opfer eine 9mm-Patrone schlucken, so legen es die Aufnahmen nahe. Panisch soll der Mann dann nach Wasser verlangt haben.
Die Frau, die das Opfer zuvor beleidigt haben soll, soll das Geschehen per Videotelefonie verfolgt haben. Offenbar wollten die Täter dieser Genugtuung verschaffen. „Wie oft hast du sie am Telefon Hure genannt?“, soll der Haupttäter noch gefragt haben. Der Mann entschuldigte sich, wurde aber weiter geschlagen. Dann zogen die Täter ihm noch dessen goldene Rolex vom Handgelenk. Die dramatischen Sequenzen wurden im Gerichtssaal abgespielt. Was danach passierte, ist unklar.
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Das Video wurde einem Kripobeamten aus Duisburg zugespielt. Als Haupttäter konnte die Polizei Onur G., früheres Rockermitglied, identifizieren – unter anderem an seinen auffälligen Tätowierungen an Arm und Handrücken. G. ist der Polizei gut bekannt. Wegen diverser Delikte, darunter räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Drogenhandel, saß der heute 37-Jährige schon mehrere Jahre im Gefängnis. Ein Beamter soll ihn mal einen „Berufskriminellen“ genannt haben.
Köln: Verteidiger spricht von inszeniertem Gewaltvideo
Verteidiger Carsten Rubarth stellte nicht in Abrede, dass es sich bei dem „Haupttäter“ in dem Video um seinen Mandanten handelte. Es handele sich allerdings um ein Schauspiel – um die beleidigte Frau und deren Umfeld zufriedenzustellen. Die Patrone habe der Mann auch nicht wirklich hinuntergeschluckt. Laut Anwalt fielen damit die Anklagevorwürfe erpresserischer Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung weg.
Was bliebe, wäre ein möglicher Verstoß gegen das Waffengesetz. Allerdings ist unklar, ob es sich in dem Video um eine scharfe Pistole gehandelt hat. Und dann bliebe die Frage, ob der Besitz auf türkischem Boden – der Vorfall ereignete sich in einem Hotel in Istanbul – überhaupt strafbar ist. Beim nächsten Verhandlungstag soll daher eine Expertin für das türkische Strafrecht aussagen. Das Gericht muss dann bewerten, was auf das deutsche Strafrecht übertragbar ist – und was nicht.
Ob es sich tatsächlich um eine Inszenierung handelte, könnte der Geschädigte am besten beantworten. Doch der Mann ist für das Landgericht derzeit nicht greifbar. Die Identität des Mannes ist bekannt, die Polizei hatte diese anhand des Videos mit Hilfe einer Software für Gesichtserkennung ermittelt. Da saß der Geschädigte gerade eine Haftstrafe in der JVA Stammheim in Stuttgart ab. Äußern wollte er sich laut des Vermerks eines Polizeibeamten zu dem dramatischen Video aber nicht.
So unspektakulär sich der Polizeivermerk las, so brisant entwickelte sich am Freitag die Aussage des zuständigen Kriminalbeamten im Zeugenstand. Kreidebleich sei der Mann geworden, als der Polizist ihn auf die Geschehnisse mit der Patrone angesprochen habe. Und er habe geäußert: „Ich kenne diese Personen und ich kann mir nicht erklären, warum sie das gemacht haben.“ Verteidiger Rubarth tobte ob der fehlenden Protokollierung, er will jetzt weitere Beamte hören, die damals dabei waren.
Köln: Geschädigter ist für die Justiz aktuell nicht greifbar
Verteidiger Rubarth glaubt allerdings auch an objektivierbare Beweise, die eine Inszenierung des Videos belegen könnten. Auf Veranlassung des Anwalts sollen nun sämtliche Auflistungen von persönlichen Gegenständen gesichtet werden, die der Geschädigte bei seinem Haftantritt nach dem Geschehen oder im Polizeigewahrsam bei sich hatte. Wäre darunter die laut Anklageschrift und Videobeweis geraubte Rolex zu finden, dann wäre Rubarths Mandant womöglich entlastet.
Mittlerweile soll sich der Geschädigte wieder in der Türkei befinden. Über einen Kontaktbeamten der Polizei hatte der Mann signalisiert, im laufenden Prozess aussagen zu wollen. Nun herrsche aber schon seit mehreren Tagen Funkstille, wie der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann bekannt gab. „Wir sind auf seine Kooperation angewiesen“, sagte Kaufmann. Ansonsten könnte es passieren, dass das Verfahren ohne dessen Zeugenaussage ende. Mit welcher Tendenz, das ließ der Richter offen.

