Köln – Im Prozess um eine Messerattacke im Königsforst hat das Landgericht am Mittwoch den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Mord gelautet. Davon war der Staatsanwalt jedoch abgerückt. Er hatte ein Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert, der Verteidiger nicht mehr als drei Jahre Gefängnis.
Motiv der Tat war Eifersucht. Vor ein paar Jahren hatte der 34-jährige Täter, der in den Niederlanden zuhause ist, eine Beziehung mit einer Kölnerin begonnen. Das Paar hat eine Tochter. Die häufige Abwesenheit ihres Lebensgefährten belastete die Frau. „Die Zeugin fühlte sich einsam“, sagte Peter Koerfers, Vorsitzender der 5. Großen Strafkammer. Die 32-Jährige begann eine Affäre mit einem vier Jahre älteren Mann aus Leverkusen. Zunächst konnte sie die Liaison vor ihrem Partner geheim halten; dann kam er ihr auf die Schliche.
Angeklagter wollte die Sache „von Mann zu Mann zu klären“
Nach Überzeugung der Kammer geschah am Abend des 3. Mai 2020 das Folgende. Der Täter wartete in seinem Range Rover, in dem ein unbekannter Mitfahrer saß, vor dem Wohnhaus des Nebenbuhlers. Als der Mann und die Frau gemeinsam herauskamen, hatte der Niederländer die Gewissheit, dass sie die Affäre fortsetzten. Die beiden stiegen in ein Auto. Der 34-Jährige nahm die Verfolgung auf und drangsalierte den anderen Fahrer; mal bremste er dessen Wagen aus, mal schnitt er ihn. Schließlich schlug er ihm per Handy vor, die Sache „von Mann zu Mann zu klären“.
Der Leverkusener ließ sich darauf ein; an einer Tankstelle stieg er in den Range Rover. Beim Täter kam Wut auf, als der Rivale sich nicht für die Affäre entschuldigen mochte. In Rath/Heumar fuhr er etwa 200 Meter in den Königsforst hinein, stoppte und schüttete dem Nebenbuhler den Inhalt einer Dose Red Bull ins Gesicht. Der hielt es für eine Säure, ergriff die Flucht und fiel hin.
Opfer musste notoperiert werden
Der Täter, der ihm gefolgt war, zückte ein Messer und brachte ihm zwei lange Schnittverletzungen über dem Gesäß bei. Nachdem er aufgestanden war, verletzte ihn der Täter noch zwei Mal mit dem Messer. Dann ließ er von ihm ab. Beim Wegfahren sah er, dass das Opfer an einer Pfütze kniete, um sich aus Angst vor einer Verätzung das Gesicht zu waschen. „No police!“, rief er ihm aus dem Fenster zu. Spaziergängerinnen, die das Geschehen beobachtet hatte, alarmierten den Rettungsdienst. Im Krankenhaus Merheim wurde der Mann, der viel Blut verloren hatte, notoperiert.
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Der Angeklagte hatte im Prozess ein weitgehendes Geständnis abgelegt, allerdings behauptet, kein Messer dabei gehabt, sondern einen auf dem Boden gefundenen Flaschenhals benutzt zu haben. Das Gericht hielt ihm zugute, er habe nicht geplant, dem Nebenbuhler eine Falle zu stellen. Außerdem habe er beim Einsatz des Messers nur die „abstrakte“, nicht aber „die konkrete Lebensgefahr billigend in Kauf genommen“, sagte Koerfers; das Leben des Opfers habe „nicht auf der Kippe gestanden“. Gegen die Annahme einer Tötungsabsicht spreche, dass der Täter „ohne Weiteres„ auf den anderen Mann hätte einstechen können, und es wäre ihm ein Leichtes gewesen, ihn zu überfahren, als er an der Pfütze kniete.



