Wegen Beleidigung von Beamten des Staatsschutzes muss der 36-jährige Kölner Omar D., der sich vor Jahren der islamistischen Terrormiliz Als-Shabaab im Somalia anschließen wollte, 600 Euro Geldstrafe zahlen. In seinem Beisein nahm am Mittwoch sein Anwalt Mutlu Günal im Amtsgericht den Einspruch gegen den entsprechenden Strafbefehl zurück.
Im Juli 2016 war Omar D., Deutscher mit somalischen Wurzeln, vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen des Versuchs, sich einer ausländischen terroristischen Vereinigung anzuschließen, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden worden. Der Versuch war gescheitert, weil die Milizen ihn für einen Spion gehalten hatten; sie steckten ihn in ein Gefängnis, wo sie ihn misshandelten und folterten. Mit Hilfe von Fürsprechern kam er frei. Er gelangte nach Kenia, wurde festgenommen und nach Deutschland ausgeflogen.
Kölner hält sich nicht an die Bewährungsauflagen
Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht musste er sich zusammen mit fünf weiteren Rückkehrern verantworten, die aktive Mitglieder von Al-Shabaab gewesen waren. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren verurteilt. Weil es im Fall von Omar D. beim Versuch geblieben war, am bewaffnete Kampf teilzunehmen, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.
Zu den Bewährungsauflagen gehörte, dass er sich einmal pro Woche beim Staatsschutz melden musste, um über sich und seinen Alltag zu berichten. Die Treffen fanden im Kölner Polizeipräsidium in Kalk statt – bis Omar D. ihnen eigenmächtig fernblieb. Das hatte den Widerruf der Bewährung zur Folge. Seit Oktober 2019 verbüßt er die zweijährige Freiheitsstrafe in der JVA Ossendorf. Die Vorfälle, für die er nun per Strafbefehl verurteilt worden ist, geschahen im August 2019. Im Polizeipräsidium beleidigte Omar D. zwei Beamte als als Pisser“ und einen von ihnen als „Volldepp“ und „Spinner“.
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Schon 2008 hatte Omar D., damals 24 Jahre alt, von sich reden gemacht. Am frühen Morgen des 26. September wurden er und der 23-jährige Abdirazak B., der ebenfalls zur Bonner Islamisten-Szene gehörte, in einem startbereiten Flugzeug am Köln-Bonner Flughafen festgenommen, weil sie im dringenden Verdacht standen, sich in Uganda am „Heiligen Krieg“ zu beteiligen. Weil der Verdacht sich nicht aufrechterhalten ließ, kamen sie aus der Untersuchungshaft frei. 2015 riss Abdirazak B. bei einem Selbstmordanschlag in Somalias Hauptstadt Mogadischu 18 Menschen in den Tod.



