Der Schlosser war wegen eines Waffendeliktes bereits vorbestraft.
Prozess um fahrlässige TötungKölner versteckt Schusswaffe im Garten – mit schrecklichen Folgen

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Claus Eßer beim Prozess im Kölner Amtsgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Ein gelernter Schlosser musste sich am Mittwoch wegen illegalen Waffenbesitzes und fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte eine umgebaute Schreckschusspistole in seinem Garten in Worringen gebunkert – obwohl er nach einer früheren Verurteilung ein striktes Waffenverbot auferlegt bekommen hatte. Sein 16-jähriger Sohn fand die Pistole und nahm sich damit auf einer Parkbank das Leben. Der Richter sprach von „einem unglaublich tragischen Geschehen“.
Köln: Angeklagter wegen Waffenbesitzes bereits vorbestraft
Bereits im Februar 2020 war der Angeklagte von Polizisten mit einer geladenen Pistole auf einer Autobahnraststätte bei Düsseldorf erwischt worden. Die Beamten hegten zunächst einen Drogenverdacht und entdeckten dann die Waffe in der Jackentasche des Mannes. Nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe (100 Tagessätze zu je 10 Euro) hatte das Polizeipräsidium Köln dem Angeklagten jeglichen Besitz von Schusswaffen untersagt – egal ob legale oder illegale Waffen.
Wenige Jahre später erwarb der Angeklagte eine grundsätzlich legale Schreckschusspistole. Aufgrund der Polizeiverfügung war ihm das jedoch bereits verboten. Der Schlosser tauschte dann aber noch den Lauf der Waffe aus und machte diese scharf. „Ich war immer von Schusswaffen fasziniert“, sagte der Mann beim Prozess in Saal D des Amtsgerichts. Eigentlich wäre er gerne im Waffenbau tätig gewesen. Konkret habe er die Pistole zum Schutz der Familie erworben und seiner Schwester geben wollen.
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Die Pistole schützte seine Familie nicht, sie zerstörte sie. In einem Hohlraum unter seinem Gartenhäuschen hatte er die Schusswaffe versteckt, nach eigener Aussage in einer Plastiktüte und mit Laub bedeckt. Er habe nicht gedacht, dass sein Sohn sie dort finden würde. Kenntnis hatte der Teenager von der Waffe allerdings schon. „Ich habe ihn zweimal zu Schießübungen mitgenommen“, räumte der Angeklagte ein. Grundsätzlich sei Schießen ja auch ein Sport, ergänzte der Mann.
Köln: Jugendlicher nimmt scharfe Waffe unbemerkt an sich
Im Februar vergangenen Jahres hatte der 16‑Jährige seinen Vater besucht – er lebte damals bei Tante und Onkel – und muss dabei die Waffe an sich genommen haben. Ein Radfahrer fand in der Nacht die Leiche des Jungen. Sie lag auf einer Parkbank am Langeler Damm, die Waffe auf der Brust. Den tödlichen Schuss hatte der Jugendliche laut Obduktionsergebnis mit der am Kopf aufgesetzten Pistole abgegeben, ein Unfallgeschehen scheide aus. Die Rechtsmedizin sprach von einem Durchschuss.
Wenige Wochen vor dem Geschehen hatten die Eltern Anzeichen für psychische Probleme bei dem Teenager festgestellt. Er wisse gar nicht, wer er überhaupt sei, habe er gesagt, berichtete die Mutter im Zeugenstand. Der Sohn habe den Wunsch geäußert, einmal mit einem Außenstehenden über seine Gefühle zu sprechen. Daher habe man einen Termin bei einer Psychologin vereinbart. Dass der Teenager offenbar akut suizidgefährdet war, sei bei dem Gespräch nicht festgestellt worden.
Köln: Gericht lässt Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen
Verteidiger Claus Eßer regte an, das Strafverfahren gegen seinen Mandanten ohne eine Sanktion zu beenden. Das ist laut Gesetz möglich, „wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“ Das gelte nur für eine geringe Fahrlässigkeit, entgegnete die Staatsanwältin. Der Paragraf sei nicht auf den Verstoß gegen das Waffengesetz anzuwenden. Zumal der Angeklagte auch noch einschlägig vorbestraft gewesen sei.
Richter Rolf Krebber und seine Schöffen verhängten am Ende ein Jahr Haft auf Bewährung für den Verstoß gegen das Waffengesetz. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ließ das Gericht jedoch fallen. Da selbst Beihilfe zu einem Suizid straflos sei, könne auch ein fahrlässiger Beitrag dazu nicht sanktioniert werden. Anders hätte es ausgesehen, wenn mit der Waffe des Vaters ein Mord begangen worden wäre – wie im Fall des Amoklaufes von Winnenden im Jahr 2009 mit 15 Todesopfern.
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