400.000 Euro SchadenKupferdieb steht in Köln vor Gericht – Rhein-Energie und KVB unter den Geschädigten

Lesezeit 3 Minuten
Zu sehen ist der Eingang zum Amts- und Landgericht in Köln.

Der Eingang zum Amts- und Landgericht in Köln. (Symbolfoto)

Der Angeklagte gab an, dass er mit den Diebstählen das Kind seiner Lebensgefährtin behandeln lassen wollte.

Mit dem Diebstahl von Kupferkabeln soll eine Bande zwischen Januar und Juli 2023 in Köln und anderen Orten einen Schaden von mehr als 400.000 Euro angerichtet haben. Am Montag hat vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen ein mutmaßliches Bandenmitglied begonnen. Der aus Rumänien stammende 35-jährige Mann sitzt seit Mitte August 2023 in Untersuchungshaft.

Die Anklage listet 21 Fälle auf, darunter sechs Taten, bei denen es beim Versuch geblieben war. Treffen die Vorwürfe zu, schloss sich der Beschuldigte mit anderen Tätern zusammen, um unter anderem von Umspannwerken, Gleisen und Firmengeländen Kabel zu entwenden. Meistens in Köln, wo die Rheinenergie und die KVB zu den Geschädigten gehören sollen, aber zum Beispiel auch in Bornheim, Braunschweig und der niedersächsischen Kleinstadt Hardegsen. Auf Anregung der Verteidigerin unternahmen die Prozessbeteiligten den Versuch einer Verständigung.

Mildere Strafe gegen Geständnis in Aussicht gestellt

In der Regel sieht eine solche Absprache so aus, dass dem Beschuldigten eine mildere Strafe in Aussicht gestellt wird für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt. Dadurch lässt sich das Verfahren abkürzen, und die Justiz wird entlastet. Um den Weg einer Verständigung zu ebnen, stellte die 8. Große Strafkammer zunächst die Verfahren in elf Fällen ein. Es sind solche, in denen es beim Versuch des schweren Diebstahls geblieben ist, und weitere, bei denen sich der Vorwurf allein darauf stützt, das das Handy des Angeklagten in einer Funkzelle rund um den jeweiligen Tatort geortet wurde.

Schließlich unterbreitete der Vorsitzende Richter Stephan Aderhold den Vorschlag der Kammer. Wenn sich der 35-Jährige geständig zeige und Angaben zu mindestens zwei Komplizen mache, könne er mit einer Strafe zwischen vier Jahren und neun Monaten und drei Jahren und neun Monaten rechnen. Nach Beratung mit ihrem Mandanten in der Vorführzelle teilte die Verteidigerin knapp mit, er wolle den Vorschlag nicht annehmen.

Zuvor hatte er sich ausführlich zu seiner Person geäußert. Geboren in Cluj-Napoca (Klausenburg), sei er in einem Heim aufgewachsen; zwischendurch habe er zwei Jahre bei einem Landwirt verbracht, eine Zeit, in der „Sachen passiert sind, die ich hier nicht sagen möchte“, wie die Dolmetscherin übersetzte. Nach verschiedenen Tätigkeiten, zum Beispiel in einer Autowaschanlage und bei einem Bierproduzenten, sei er 2020 zum Spargelstechen nach Deutschland gekommen. Andere Jobs hätten sich angeschlossen, etwa in einem Schlachtkonzern – eine Fließbandarbeit, die ihn „kaputt“ gemacht habe – und in einer Baufirma.

Die Löhne waren nach seinen Angaben ausgesprochen niedrig. Schließlich sei er, nun in Beckum wohnend, eine Beziehung mit einer Landsmännin eingegangen, deren kleine Tochter er wie seine eigene angenommen habe. Finanzielle Schwierigkeiten wurden deutlich, als er über die gesundheitlichen Probleme des im November 2022 geborenen gemeinsamen Sohns sprach.

Nach Rumänien zurückgekehrt, habe seine Lebensgefährtin das Kind dort weiter untersuchen lassen und die Diagnose erhalten: Tuberkulose. Die Behandlung habe 1050 Euro im Monat gekostet – ohne Krankenversicherung ein erdrückender Betrag. „In Rumänien wirst du nur behandelt, wenn du bezahlst.“

Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage vorgesehen.

KStA abonnieren