Überwachung am EbertplatzKölner Polizei legt Beschwerde gegen Video-Beschluss ein

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Kamera Polizei Ebertplatz

Die Videokameras am Ebertplatz sind vorerst ohne Einschränkungen zulässig.

Köln – Gegen den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts bezüglich der Videoüberwachung am Ebertplatz haben Polizei und Kameragegner Beschwerde eingelegt. Somit wird das Eilverfahren, das sich gegen die polizeiliche Videoüberwachung an dem Platz wendet, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt. Die Polizei darf zwar nach dem jüngsten Richterspruch die Kameras weiter betreiben, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Kennzeichen von Fahrzeugen und Eingänge von Geschäften und Wohnhäusern unkenntlich gemacht werden. Unter fast identischen Auflagen hatte das Verwaltungsgericht der Polizei kürzlich auch die Videoüberwachung des Neumarkts erlaubt.

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Doch genau diese Verpixelung ist nach Darstellung der Polizei wahrscheinlich praktisch nicht umsetzbar. „Der Umfang der geforderten Schwärzung von Bildern würde die Videobeobachtung nach Sinn und Zweck im Umfeld des Ebertplatzes faktisch unmöglich machen“, sagte der Leitende Polizeidirektor Martin Lotz. „Große Flächen auf den Monitoren wären einfach nur noch schwarz.“ Man berate nun mit der Herstellerfirma der Kameras, ob und wie die Geräte so umgerüstet werden können, dass sie den Auflagen nachkämen, sagte ein Polizeisprecher. Das Ergebnis stehe aber noch aus.

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„Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass sich die Bevölkerung durch die Videobeobachtung sicherer fühlt. Deshalb habe ich angeordnet, gegen den Beschluss des VG Köln zum Ebertplatz Beschwerde beim OVG Münster einzulegen“, sagte Polizeipräsident Uwe Jacob. Bis Ende des Monats muss die Behörde ihre Beschwerde schriftlich begründen.

Ganze Bürgersteige und Straßen gepixelt?

Womöglich ist die Schwärzung aber schon aus physikalischen Gründen kaum möglich. Da die Kameras auf Masten hängen, könnte allein der Winkel schon dafür sorgen, dass praktisch ganze Gehsteige oder Straßen unkenntlich gemacht werden müssen, wenn auch nur kleine Flächen oder Gegenstände am Boden nicht zu sehen sein sollen. Am Ebertplatz bliebe dann möglicherweise nur die Platzfläche selbst zu überwachen, nicht aber Zu- und Abgänge.

Auch die Antragsteller, eine Initative, die in mehreren Hauptsacheverfahren gegen die gesamte polizeiliche Videoüberwachung in der Stadt vorgeht, wählt den Weg nach Münster. Die Beschwerde richte sich gegen die grundsätzliche Erlaubnis zur Überwachung, sagte eine Sprecherin der Initiative „Kameras stoppen“.

Trotzdem freuten sich die Kameragegner, dass durch die Auflagen „ein Schritt zu mehr Datenschutz“ gegangen worden sei. Außerdem reichten sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Androhung eines vom Land zu zahlenden Zwangsgelds ein, wenn die Polizei der geforderten Verpixelung nicht nachkomme. Der Zeitpunkt, bis zu dem das passieren müsse, habe man ins Belieben des Gerichts gestellt.

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