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Hinrichtung in KölnRocker gibt erstmals Beteiligung zu – und beschuldigt seinen Bruder

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Mai 2023: Die Polizei sicherte Spuren des Verbrechens im Böcking-Park. Daneben saßen Menschen im Brauhaus.

Mai 2023: Die Polizei sicherte Spuren des Verbrechens im Böcking-Park. Daneben saßen Menschen im Brauhaus.

Der 35-jährige Eren Y. war im Mai 2023 mit einem Kopfschuss getötet worden. Ein Brauhaus-Köbes rettete dessen schwerverletzte Freundin.

Ein früheres Mitglied der Kölner Hells-Angels-Gruppierung „Rhine Area“ hat beim laufenden Prozess vor dem Kölner Landgericht erstmals eine Beteiligung an der „öffentlichen Hinrichtung“ im Bereich des Mülheimer Böcking-Parks im Mai 2023 eingeräumt. Rocker Eren Y. (35) wurde hier mit einem Kopfschuss getötet. Der Angeklagte Hami S. (37) will – entgegen des Vorwurfs der Staatsanwaltschaft – nicht als Auftraggeber fungiert haben. Dies sei sein Bruder gewesen, dem er jedoch geholfen habe. Dieses neue Teilgeständnis könnte S. womöglich vor einer lebenslangen Freiheitsstrafe bewahren.

Köln: Angeklagter äußert sich erstmals zu Tatbeteiligung

Hami S. erklärte in seiner am Montag in Saal 7 des Kölner Justizgebäudes von Verteidiger Leonhard Mühlenfeld vorgetragenen Einlassung, bis zu den tatrelevanten Geschehnissen ein weitgehend bürgerliches Leben geführt zu haben. Er sei zwar Mitglied der „Hells Angels“ gewesen. Sein Fokus habe aber auf seinem Beruf als Unternehmer in der Baubranche und seiner Familie gelegen. Er sei im Club nie sonderlich involviert gewesen. Bei seinem Bruder Kamil S., dem damaligen Präsidenten des Chapters, habe das anders ausgesehen. Hami S.: „Für ihn bedeutete das sein Leben, für mich nicht.“

Der Angeklagte Hami S. mit seinem Verteidiger Leonhard Mühlenfeld beim Prozessauftakt im Landgericht

Der Angeklagte Hami S. mit seinem Verteidiger Leonhard Mühlenfeld beim Prozessauftakt im Landgericht

Im Oktober 2022 sei sein Bruder Kamil in Schwierigkeiten geraten. Rockermitglieder hätten sich über ihn beschwert, was zu seiner Absetzung als Präsident geführt habe. „Kamil führte von der Türkei aus noch Konflikte aus“, heißt es in der Einlassung. Bis heute soll sich der frühere Rockerboss nach seiner Ausreise aus Deutschland dort aufhalten. Kamil S. habe Gegenmaßnahmen ergreifen wollen, als Machtdemonstration, so berichtete es nun sein Bruder. Vor allem, nachdem auf dessen Friseursalon in Meschenich zwei Anschläge verübt worden seien. Erst per Molotowcocktail, dann mit Schüssen.

Kamil S. habe nicht dastehen wollen, „als könne er seine Leute nicht schützen“, sagte der Angeklagte Hami S. aus. Zwar hatten sich einige Rocker von dem früheren Präsidenten abgewendet. Treu zur Seite hätten ihm aber Marco „Toblerone“ C. (27) und Emre „Chico“ U. (31) gestanden. Auf einer Hochzeit in der Türkei habe er sich mit Marco unterhalten, auch über Kamil – so ließ es Hami S. verlauten. „Marco regte sich auf, viele Leute seien feige“, berichtete der Angeklagte. Marco habe gesagt, bereit zu stehen, wenn Kamil Hilfe brauche. Das habe er seinem Bruder auch ausgerichtet.

Köln: Bruder des Angeklagten soll den Mordauftrag erteilt haben

Kamil S. habe tatsächlich Hilfe benötigt, sagte sein Bruder. So habe er vermutet, dass sein früheres Rockermitglied Eren Y. hinter den Anschlägen auf den Friseursalon steckte. Er will ihn auf einem unscharfen Überwachungsvideo erkannt haben. Details hätten die beiden dann selbst geklärt, sagte Hami S., wohl über Videotelefonie – das soll offenbar erklären, warum die Ermittler später keine entsprechenden Verbindungsdaten gesichert haben. Hami S. will dann zunächst nichts mehr über die Tatpläne gehört haben. Dann habe er aber mitbekommen, dass auch Emre U. angeheuert worden sei.

U. sollte die Tat ausführen, Marco C. als Fahrer dienen, so habe er es später verstanden. Dass Eren Y. getötet werden sollte, habe er nicht gewusst, sagte Hami S.: „Ich rechnete mit einem Beinschuss und hoffte, dass es nicht mehr würde.“ Diese Art von Bestrafung sei in Rockerkreisen nicht unüblich gewesen. Allerdings habe er gemerkt, wie nervös sich Emre U. kurz vor dem Tattag verhalten habe. Fahrig sei er gewesen, wohl unter Kokaineinfluss. Das habe laut Hami S. nicht zu einer geplanten Körperverletzung gepasst. Daher habe er auch einen Mord an Eren Y. nicht mehr ausgeschlossen.

Köln: Nach dem Mord mit mutmaßlichem Schützen telefoniert

Am Tattag habe er dann einen Anruf von Emre U. bekommen. Eren Y. sei nicht zu Hause, sondern im Fitnessstudio, „er würde es aber durchziehen“. Und das taten er und Marco C. laut Anklage auch. Die beiden Täter sollen Eren Y. vor dem Fitnessstudio abgefangen und zunächst in Sicherheit gewogen haben. Dann fielen Schüsse. Der 35-Jährige wurde in den Rücken und in den Kopf getroffen, war sofort tot. Dessen Freundin wurde ebenfalls beschossen. Sie überlebte schwer verletzt – der Köbes eines nahegelegenen Brauhauses hatte die Blutung des Opfers am Hals mit einem Tuch gestoppt.

Hami S. berichtete, nach der Tat weitere Anrufe von Emre U. bekommen zu haben. Der Mann habe ihn angefleht, „ich soll ihn da rausholen“. Er käme mit dem Taxi nicht weg. Später hätten es Emre U. und Marco C. aber auch so zum Flughafen geschafft. Sie hätten das erstbeste Flugzeug gebucht, das sie zumindest in die Nähe der Türkei gebracht habe. Über Griechenland ging es dann weiter. Die mutmaßlichen Mörder sollen sich ebenfalls bis heute in der Türkei aufhalten. Sein Bruder habe ihn so weit wie möglich aus der Sache heraushalten wollen, ließ Hami S. über seinen Anwalt verlauten.

Köln: Erstes Mordurteil wegen Verfahrensfehler aufgehoben

Mit dem Teilgeständnis widerrief Hami S. früher getätigte Aussagen, wonach er mit dem Mord an Eren Y. nichts zu tun habe. So hatte er etwa völlig abwegig behauptet, die Telefonate mit einem der Schützen hätten der Verabredung zum Fußballgucken gedient. In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Hami S. als Auftraggeber zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, doch das Bundesverfassungsgericht hob es auf, weil ein wichtiger Zeuge nicht gehört worden war. Für Hami S. ergab sich erst damit die Chance auf eine mildere Strafe.

Wie glaubhaft die neuen Aussagen von Hami S. sind, muss nun die neue Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Martin Kümpel entscheiden. Entscheidet das Gericht lediglich auf Beihilfe – das ist das Ziel der Verteidigung – könnte das für den beschuldigten Familienvater viele Jahre weniger Haft bedeuten. S. könnten die Aussagen eines Kronzeugen zugutekommen. Der hatte dessen Bruder Kamil S. nicht nur in einem Fall wegen Schmuggels von 40 Tonnen Kokain belastet, sondern ihn gleichzeitig als wahren Auftraggeber für den Mord in Mülheim benannt. Der Prozess wird fortgesetzt.