Sexueller ÜbergriffKölner missbraucht Schlafende und spricht von Missverständnis

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Es sei nicht ganz einfach, die Situation zu beurteilen, sagte Amtsrichterin Andrea Fuchs nach der Aussage eines Lageristen, der in seiner Wohnung eine schlafende Bekannte vergewaltigt haben soll. Er habe gedacht, die Frau sei wach, behauptete der Mann beim Prozess und er habe sich selbst erschrocken, als sie plötzlich gefragt habe, was er denn da mache.

Angeklagter spricht vor Gericht von Missverständnis

Der Porzer hatte die Rechtsanwaltsfachangestellte aus Düsseldorf über das Internet kennengelernt und zunächst lose über das Netz mit ihr Kontakt gehalten, bis man sich im August vor zwei Jahren in seiner Wohnung getroffen  hatte. Man trank gemeinsam Bier und Härteres, spielte Darts. Ob es zu intimen Momenten gekommen sei, wollte die Richterin wissen. Das verneinte der Angeklagte, man habe sich etwa nicht geküsst.

Der 37-Jährige war laut Aussage seines Verteidigers  dennoch der Meinung, die Bekannte habe ihm den Abend über eindeutige Avancen gemacht und gedacht, „da müsse ja noch mehr kommen“. Der Angeklagte habe es ganz offensichtlich missinterpretiert, dass ihm die Frau auf einer Schlafcouch den Rücken zugedreht habe.

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Dass die Frau  aufschreckte, habe ihn überrascht, sagte der Beschuldigte. „Ich habe dann sofort von ihr abgelassen.“ Der Angeklagte sei offenbar davon ausgegangen, rechtlich zulässig  zu handeln. Der Verteidiger deutete an, es könnte sich demnach um einen sogenannten Verbotsirrtum handeln, der zur Straffreiheit führen könnte.

Angeklagter mit abweichender Aussage bei der Polizei

Warum in den Akten eine andere Version auftauche, fragte die Staatsanwältin. Der Mandant sei geschockt gewesen, dass gegen ihn ermittelt wurde. Daher habe er in einer Art Schutzreaktion gegenüber  der Polizei zunächst jede Form von sexueller Annäherung abgestritten.

Die Geschädigte hatte in ihrer Zeugenvernehmung deutlich gemacht, dass sie lediglich eine freundschaftliche Beziehung zu dem Angeklagten pflegen wollte.

Nach dem Vorfall habe sie sich noch einige Stunden in der Wohnung aufgehalten, bis eine Freundin sie abgeholt habe. Im letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte für sein Handeln.

Richter spricht dem Opfer Schmerzensgeld zu

Richterin Fuchs verurteilte den Mann letztlich zu 14 Monaten Haft auf Bewährung wegen versuchter Vergewaltigung – ein Eindringen in den Körper konnte nicht bewiesen werden – und sexuellen Missbrauchs. Ein Missverständnis nahm die Vorsitzende offenbar nicht an.

Als Bewährungsauflage  muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 3000 Euro bezahlen.

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