Köln – Er sei für dramatische Inszenierungen bekannt, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch im Landgericht über Markus T., der als „Pulverteufel“ Schlagzeilen gemacht hatte und immer wieder mit Provokationen in Richtung Polizei und Justiz aufgefallen war. Im laufenden Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat, Bedrohung und Sachbeschädigung forderte der Ankläger zwei Jahre Haft. Ohne Bewährung, denn es sei illusorisch, dass T. in Zukunft straffrei leben würde.
Allein für den Vorfall im April 2018, als der Angeklagte zunächst undefinierbares weißes Pulver mit ins Landgericht gebracht und damit einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst hatte, forderte der Staatsanwalt ein Jahr Gefängnis, da T. den Eindruck erweckt habe, dass es sich um eine gefährliche Substanz handele. Am Ende stellte sich das Pulver als Traubenzucker heraus.
Todesliste an eine Justizbehörde verschickt
Auch soll T. eine Todesliste an eine Justizbehörde geschickt sowie Gerichtsgebäude besprüht haben. Dabei habe es sich lediglich um Sprühkreide gehandelt, sagte einer der Verteidiger. Auch die anderen Vorwürfe seien nicht erwiesen. Die vom Staatsanwalt geforderte Strafe beinhaltet eine frühere Verurteilung wegen Stalkings zu rund zehn Monaten Haft. Ein Urteil wurde am Mittwoch noch nicht gesprochen.
Keine Erwähnung fand bei dem Verhandlungstermin das brisante Video, das aus der JVA Köln stammen soll und in dem eine Pistole, Munition und Bargeld präsentiert wurden. Die Aufnahmen waren am Sonntag über den Internet-Dienst Twitter verbreitet worden. Die Anstaltsleitung ginge davon aus, dass das Video nicht im aktuellen Haftraum des Gefangenen entstanden sei, hatte das Justizministerium auf Anfrage mitgeteilt.
Durchsuchung mit einem Sprengstoffspürhund
Am Mittwoch teilte JVA-Leiterin Angela Wotzlaw mit, das Video ernst zu nehmen, daher sei etwa eine Durchsuchung mit einem Sprengstoffspürhund erfolgt, gefunden worden sei nichts. Nach Rücksprache mit Bediensteten sei man sich relativ sicher, dass die Aufnahmen etwa anderthalb Jahre alt seien, die im Video gezeigte Zelle sei mittlerweile renoviert worden, auch erscheine der Gefangene auf dem Video jünger.
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Wie das Video seinen Weg ins Internet fand, wann es genau aufgenommen wurde und ob Teile möglicherweise dazu geschnitten wurden, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Grundsätzlich ausschließen will Wotzlaw nicht, dass der Gefangene über verbotene Gegenstände verfügt haben könnte. In der Vergangenheit seien immer wieder etwa Handys in der JVA sichergestellt worden.
Es gebe laut Wotzlaw eine Vielzahl an Möglichkeiten, Dinge einzuschleusen. Sie würden über die Gefängnismauern geworfen, in Körperöffnungen versteckt oder von Besuchern mitgebracht. Auch korrupte Mitarbeiter seien in der Vergangenheit erwischt und aus dem Dienst entfernt worden.



