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SeverinsbrückeStadt reagiert und will Unfallstelle schnell entschärfen

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Vor dieses Drängelgitter an der Auffahrt zur Severinsbrücke krachte Carsten Brennecke Mitte Dezember in der Dunkelheit und zog sich schwere Verletzungen zu.

Drängelgitter an der Auffahrt zur Severinsbrücke

Die Stadtverwaltung reagiert nach Berichten im „Kölner Stadt-Anzeiger“ zur Gefahr an der rechtsrheinischen Auffahrt zur Severinsbrücke.

Nach den Radfahrunfällen an der rechtsrheinischen Auffahrt zur Severinsbrücke, bei denen innerhalb von drei Jahren vier Radfahrer schwer verletzt wurden, hat das Dezernat für Mobilität am Donnerstag angekündigt, man arbeite mit Hochdruck an Maßnahmen, um die Gefahrenstelle unverzüglich zu beseitigen. Einzelheiten sollen am Freitag mitgeteilt werden.

Das dürften Carsten Brennecke und Barbara Steinbach-Zander mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Beide waren, wie berichtet, an der gleichen Stelle im Dunkeln vor ein Drängelgitter gekracht, das sie zu spät gesehen hatten.

Gefahrenstelle an der Severinsbrücke: Stadt reagiert

Beim Land hat man die Gefahr, die durch solche Hindernisse auf Radwegen entstehen können, schon vor zwei Jahren erkannt und im Januar 2024 in einem Erlass des Verkehrsministeriums festgelegt, dass sie kurzfristig und systematisch beseitigt werden müssen.

Der Erlass gilt auch für Fälle, in denen solche Hindernisse dazu dienen, dass Radfahrer unbeabsichtigt „in einen anderen Verkehrsstrom“, also auf einen Gehweg, auf eine Straße oder eine Gleisanlage geraten können. Dass das auch für die Auffahrt zur Severinsbrücke gilt, selbst wenn das völlig veraltete Drängelgitter kurz nach dem Abzweig des Radwegs steht, ist sehr wahrscheinlich. Schließlich soll das Gitter dazu beitragen, schwere Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern zu verhindern.

Die Stadt Köln hatte den neuen Erlass vor zwei Jahren auf dem Dienstweg über die Bezirksregierung Köln erhalten. Danach bergen „Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer, Drängelgitter oder ähnliche Einrichtungen“ eine erhebliche Kollisionsgefahr, weil sie sehr leicht übersehen werden. Auch die Gefahr, dass „es zu Stürzen mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden kommt“, sei nicht auszuschließen. Deshalb sollte man, „wo immer dies möglich ist, aus Verkehrssicherheitsgründen darauf verzichten“.

Unfallopfer Carsten Brennecke

Unfallopfer Carsten Brennecke

Falls vorhandene Sperreinrichtungen nicht rot-weiß gestreift und damit besser zu erkennen sind, seien „diese so schnell wie möglich zu entfernen“, heißt es weiter. Besonders gefährlich für Radfahrer sind laut Erlass Sperrpfosten, weil sie einfach zu klein und damit schwer zu erkennen sind.

Genau das ist einer Radlerin in Nippes zum Verhängnis geworden. „Auf dem Radweg entlang der Hochbahn in Nippes steht in der Mitte des Weges ein Pfosten, der durch einen vorherfahrenden Radfahrer verdeckt wurde. Für mich war er erst sichtbar, als ein Ausweichen nicht mehr möglich war“, schreibt Brigitte R. als Reaktion auf die Unfälle an der Severinsbrücke. Sie sei frontal gegen den Pfosten geprallt, über den Lenker geflogen und habe trotz Helm eine schwere Kopfverletzung erlitten. Auch die Schulter sei in Mitleidenschaft gezogen worden. „Notarzteinsatz und Totalschaden am E-Bike. Narben im Gesicht und Nervenschmerzen in der Stirn sind bleibende Erinnerungen.“

Die Stadtverwaltung habe auf die Frage, warum mitten auf einem Radweg ein Pfahl steht, geantwortet, dass der Standort unbedingt nötig sei, um ein Befahren mit Autos zu verhindern. Ich müsse halt besser aufpassen“, schreibt Brigitte R. Der Pfahl stehe immer noch da.

Einfach lackieren ist unzulässig

Das dürfte aber nicht mehr lange der Fall sein. Mit dem neuen Erlass fordert das Verkehrsministerium die Straßenverkehrsbehörden auf, all diese Hindernisse schnell zu entfernen. Falls das aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, müssen sie sehr gut sichtbar sein. Die Stangen und Holme einfach zu lackieren, ist danach unzulässig. Sie mit reflektierender rot-weißer Folie zu bekleben, sei nur dann zulässig, wenn sie mindestens die Größe des Verkehrszeichens 600 „Absperrschranke“ haben. Bis Ende 2025 konnte dieses Schild nur „zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen angeordnet werden“, heißt es in dem Erlass.

Es zählt laut Experten zu den fundamentalen Bausteinen für die  Sicherheit im Straßenverkehr und wird überall da eingesetzt, wo Verkehrsflüsse effizient geleitet  und  Gefahrenbereiche  wie Arbeitsstellen und Hindernisse klar gekennzeichnet werden müssen.

Nach Auffassung von Christoph Schmidt, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) in Köln, ist derzeit keine der Rheinbrücken für Radfahrer ohne Risiko zu befahren. „Gefährliche Stellen, kuriose Wegführungen und falsche Beschilderungen geben sich da die Hand. An einigen Stellen würden schon Piktogramme und Beleuchtung helfen, an anderen braucht es eine Umverteilung des vorhandenen Platzes, um die Situationen zu entschärfen“, sagte Schmidt.

Die Verwaltung könne an vielen Stellen mit einfachen Mitteln für mehr Sicherheit sorgen, werde aber häufig nicht gelassen. Geplante Verbesserungen scheiterten zum Beispiel in der Unfallkommission immer wieder am Veto der Polizei und der kommunalen Straßenverkehrsbehörde, „die den Verkehr beide hauptsächlich aus der Perspektive der Windschutzscheibe ihrer Dienstfahrzeuge betrachten. So lehnen diese Stellen beispielsweise selbst nach tödlichen Unfällen Roteinfärbungen oder Piktogramme an Kreuzungen ab. Dies macht uns immer wieder fassungslos“, so Schmidt