Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Steinzeit in Kölner GärtenUmweltdezernent hält nichts von Kiesverboten

Lesezeit 3 Minuten

Vorgärten aus Schotter stehen auch in Köln in der Kritik.

Köln – Grüne Grasflächen und bunt blühende Blumenbeete weichen in vielen Vorgärten Beton und Schotter – das betrifft vor allem Neubaugebiete. Manche Hauseigentümer setzen auf den vermeintlich geringeren Pflegeaufwand oder auf die niedrigeren Kosten, andere empfinden es als ästhetisch.

Umweltschützer halten die Entwicklung hingegen für höchst bedenklich, weil so Lebensräume für Pflanzen, Insekten und Vögel verloren gehen. Die Pflanzen filtern zudem Feinstaub aus der Luft, produzieren Sauerstoff und sorgen für Abkühlung, während sich Steinflächen im Sommer stark aufheizen. Die rot-grüne Regierungskoalition in Bremen will dem jetzt einen Riegel vorschieben und den Eigentümern die Begrünung oder Bepflanzung von Freiflächen vorschreiben.

Mit Bebaaungsplänen vor Versieglung schützen

In Köln waren die Vorgärten bis zum Jahr 2005 durch eine eigene Satzung generell davor geschützt, mit Stellplätzen bebaut zu werden – bis das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise kippte. Seitdem nutzt die Stadt die Möglichkeit, Grünflächen auf privaten Grundstücken durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor der Versiegelung zu bewahren.

„In neu aufzulegenden Bebauungsplänen wird zur Gestaltung von Vorflächen von Gebäuden festgesetzt, dass die Flächen nicht versiegelt werden dürfen, durchlässig gestaltet werden müssen oder gärtnerisch angelegt werden sollen“, sagt Anne Luise Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes.

Gärtnerische Gestaltung relativ frei auslegbar

Eine Ausnahme bilde ein kleiner Prozentanteil, der etwa für das Aufstellen von Müllbehältern genutzt werden darf. In vielen Straßen schreibt alternativ ein sogenannter Fluchtlinienplan vor, dass der Abstand zwischen Haus und Gehweg freigehalten und gärtnerisch gestaltet werden muss.

Ein Problem besteht jedoch darin, dass sich der Begriff der „gärtnerischen Gestaltung“ relativ frei auslegen lässt. „Eine gärtnerische Gestaltung kann auch mit einer Kiesfläche vorgenommen werden“, sagt Müller. Selbst wenn die Stadt das mit Hilfe planerischer Festsetzungen unterbinden wolle, bliebe das Problem, dass die Verwaltung später vor Ort nachschauen müsste, ob sich der Eigentümer des Grundstücks auch an die Vorgaben gehalten hat. „Bei den knappen Ressourcen in den beteiligten Ämtern wird eine umfassende Überprüfung aber nicht erfolgen können“, räumt Müller ein.

Bei der Anlage eines Schottergartens wird nach dem Abtrag der Humusschicht eine Folie verlegt, auf der eine dicke Schicht Gestein verteilt wird. Dazu gehören Materialien wie Basalt, Marmor, Gletscherkies, Granit oder Quarz. Eine solche Schicht kann nach Ansicht des Naturschutzbundes selbst das robusteste Unkraut nicht durchdringen. Darüber hinaus setzt sich zwischen dem Gestein über eine längere Zeit Moos fest.

Stadt fördert Begrünung

Umweltdezernent Harald Rau hat am Montag betont, dass er Verbote wie in Bremen nicht für zielführend halte. „Ich bin vielmehr der Meinung, dass wir intelligente Anreize setzen sollten“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Er verwies auf das städtische Förderprogramm „Grün hoch drei“, bei dem die Stadtverwaltung die Begrünung von Dächern, Fassaden, Hofflächen und auch Vorgärten mit insgesamt drei Millionen Euro unterstützt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und liegt bei 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten – pro Antragsteller werden höchstens 20000 Euro bewilligt. „Wir hoffen in diesem Frühjahr auf ein hohes Interesse“, sagte Rau. „Wir brauchen zusätzlich im Rat eine Diskussion, ob wir die Bebauungspläne zugunsten der Grünflächen weiterentwickeln sollten.“

gruenhoch3@stadt-koeln.de