Restmüll nie vollKölner Familie muss für doppelte Tonnengröße zahlen

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Streit um die Größe der Mülltonne. (Symbolbild)

Köln – Familie Dunkel aus Merheim trennt ihren Abfall vorbildlich. Gelbe Tonne, blaue Tonne, Biotonne, Restmülltonne, alles da. Die Kölner sortieren derart gut, dass nur wenig Restmüll übrig bleibt. Ihre 60-Liter-Tonne bekommen sie selten voll. Dennoch müssen sie nun ein doppelt so großes Behältnis bereitstellen. Und bezahlen.

Seit zehn Jahren wohnen die Dunkels in ihrem Haus im Merheim. Fünf Personen leben dort, zwei Erwachsene und drei Kinder. „Die 60 Liter haben bislang immer ausgereicht“, sagt Familienvater Sven Dunkel, „als der Brief von den AWB kam, dachte ich zuerst, das ist ein Witz.“ Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) haben die Dunkels vor kurzem angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie ab jetzt eine 120-Liter-Restmülltonne haben müssen – die sie gar nicht brauchen, weil sie sie nicht einmal ansatzweise voll bekommen. Zuerst hatte das Satire-Magazin „Extra 3“ über den Fall berichtet.

Dabei berufen sich die AWB auf die Abfallsatzung der Stadt Köln. Darin ist ein „Einstellung- und Benutzungszwang“ verankert, demzufolge Grundstücksbesitzer Mülltonnen vorhalten müssen. Weiter steht in der Abfallsatzung, dass pro Person, die auf dem Grundstück lebt, mindestens ein Volumen von 20 Litern Restmülltonne bereitzustehen habe. Bei den fünf Dunkels ergäben das also 100 Liter.

ABW Köln: Nicht benötigter Müllstauraum

Eine 100-Liter-Tonne gibt es jedoch nicht. Aber es gibt 40- und 60 Liter-Tonnen. Da es aber teurer wäre, eine 40- und eine 60-Litertonne zu beziehen, als eine 120-Liter-Tonne, haben die Dunkels jetzt noch mehr Müllstauraum, den sie nicht benötigen. Und den sie bezahlen müssen. Die 60-Liter-Tonne kostete die Familie bislang pro Jahr 342,28 Euro, nun müssen sie für das größere Behältnis 503,24 Euro zahlen. Zwar gibt es auch eine 110-Liter-Tonne, jedoch nur im Vollservice, bei dem die Grundstückseigentümer die Tonnen nicht selbst herausstellen müssen. Und das ist mit 582,66 Euro ebenfalls teurer also eine 120-Liter-Tonne.

Um festzustellen, ob eine Restmülltonne gemäß der Abfallsatzung groß genug ist, gleicht die Verwaltung „anlassbezogen“ die Daten der gemeldeten Personen auf einem Grundstück ab, erläutert die Stadt. Anlass gab es bei den Dunkels bereits vor sieben Jahren, als das dritte Kind zur Welt kam. Doch die Anordnung der größeren Tonne kam erst jetzt. Die anlassbezogen Prüfungen haben offenbar in der Regel größere Tonnen zur Folge, vermutet Dunkel. Ein Hinweis, dass das Volumen reduziert werden könne, erfolge wohl eher nicht. In seiner Verwandtschaft gebe es Fälle, die offenbar mehr Tonne zahlten als sie laut Satzung müssten, berichtet Dunkel.

Familie aus Köln beklagt sich: Nicht mehr zeitgemäß

Dunkel hält das Minimum von 20 Litern pro Person für Restmüll für nicht zeitgemäß. Dieses Volumen sei bei einigermaßen sorgfältiger Mülltrennung nicht mehr nötig. „Die Höhe des vorzuhaltenden Mindestbehältervolumens wird von der Stadt Köln regelmäßig überprüft“, erläutert dazu die Verwaltung. Wann das zuletzt geschah, sagte die Stadt nicht. Aber im kommenden Jahr sei eine „Hausmüllanalyse“ vorgesehen. „Auf Grundlage der Ergebnisse werden dem Rat der Stadt Köln mögliche Anpassungen der Abfallsatzung zur Entscheidung vorgeschlagen“, kündigt die Verwaltung an. „Die Hausmüllanalyse 2023 wird zeigen, ob eine Anpassung des Mindestbehältervolumens angezeigt sein wird und darüber die Anreize zur Mülltrennung verstärkt werden können“, sagt die Stadt weiter.

„Ich weiß, dass die Stadt das juristisch machen kann“, sagt Dunkel. Er müsste gegen die Abfallsatzung klagen, doch das bedeutet einen mitunter teuren Rechtsstreit. Deshalb hofft er, dass anderweitig ein Umdenken bei der Verwaltung einsetzt. Bis dahin stellt er jede Woche eine nicht einmal halb volle Restmülltonne an den Straßenrand vor sein Haus. „Das ist also teuer entsorgte Kölner Luft“, sagt Dunkel.

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