Köln – Der juristische Streit um eine eskalierte Geburtstagsfeier in Widdersdorf im Juli 2019 ist im Falle eines angeklagten ZDF-Reporters endgültig abgeschlossen: Gegen Zahlung von 2000 Euro wurde das Gerichtsverfahren gegen den Mann eingestellt. Die Geldauflage kommt einer gemeinnützigen Einrichtung zugute. Angeklagt waren ursprünglich der Journalist und seine Ehefrau. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ehepaar eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen, weil es den Polizeieinsatz bei der Party gefilmt und dabei auch Dienstgespräche der Beamten aufgenommen haben soll.
Der Richter allerdings hatte das Verfahren vor dem Amtsgericht nicht eröffnet. Er war davon ausgegangen, der gefilmte Beitrag sei nicht vertraulich, da sich der Einsatz nicht vor einem abgeschlossenen Zuhörerkreis, sondern im öffentlichen Raum abgespielt habe. Gegen diesen Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde eingelegt.
Nachbarn riefen das Ordnungsamt
Jetzt entschied das Landgericht: Lediglich der Reporter habe sich möglicherweise strafbar gemacht, nicht aber seine Ehefrau. Schließlich einigten sich alle Verfahrensbeteiligten auf die Einstellung.
Nachbarn des Party-Gastgebers in der Einfamilienhaussiedlung hatten seinerzeit wegen Ruhestörung erst das Ordnungsamt und dann die Polizei gerufen. Nach Auffassung einiger Partygäste sollen die Einsatzkräfte unangemessen hart, teils rüpelhaft vorgegangen sein. Der ZDF-Reporter und seine Frau, ebenfalls eine Journalistin, sollen Teile des Einsatzes zu Dokumentationszwecken gefilmt und den Beamten auch ihre Presseausweise gezeigt haben.
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Im Fall des Polizeieinsatzes gegen einen weiteren Partygast ist das letzte Wort dagegen noch nicht gesprochen. Die Beamten hatten den Mann wegen Widerstands und wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angezeigt; auch er soll Polizisten mit dem Handy gefilmt und deren Gespräche aufgenommen haben. Drei Beamte erteilten ihm einen Platzverweis, dem er angeblich nicht nachgekommen ist. Stattdessen, so sagte es ein Polizist aus, habe der Mann eine Polizistin angreifen wollen. Es entwickelte sich eine Rangelei, der Mann wurde zu Boden gedrückt, sein Handy beschlagnahmt.
Kölner Polizisten wegen Nötigung angezeigt
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und zeigte wiederum die Polizisten unter anderem wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung im Amt an. Beide Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein.
Rechtsanwalt Abdou Gabbar, der den Beschuldigten vertritt, hat nun Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt und neue Zeugen benannt, die die Version seines Mandanten angeblich stützen. Regelmäßig würde den Aussagen von Polizeibeamten in Strafverfahren mehr Glauben geschenkt als Zivilisten. „Es hat sich in der Justiz immer noch nicht herumgesprochen, dass Polizisten keine besseren oder schlechteren Zeugen sind als Zivilisten.“ Über seine Beschwerde ist noch nicht entschieden.



