KörperverletzungProzess gegen Kölner Polizist nach Freispruch doch nicht zu Ende

Das Justizzentrum an der Luxemburger Straße in Köln
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Köln – Der Prozess um einen Polizisten, dem Körperverletzung im Amt vorgeworfen wurde, beschäftigt demnächst erneut die Gerichte. Ein Amtsrichter hatte den Streifenbeamten freigesprochen, obwohl die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung noch 3.600 Euro Geldstrafe gefordert hatte.
Der Nebenkläger, ein SZ-Journalist, der bei dem Zusammentreffen mit dem Polizisten erheblich verletzt worden war, hat gegen den Freispruch jetzt Berufung eingelegt.
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Der Reporter war zu mitternächtlicher Stunde im angetrunkenen Zustand mit dem Polizisten aneinandergeraten. Anstatt deeskalierend auf den Mann einzugehen, soll der Beamte den Angetrunkenen so rabiat zu Boden gebracht haben, dass dem Journalisten dabei eine mehrfache Fraktur des Sprunggelenks zugefügt wurde.
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Im Prozess hatte der Polizist einen absichtlichen Fußtritt bestritten und behauptet, der Journalist habe sich die Verletzung vor dem unglücklichen Zusammentreffen zugefügt. Mehrere Polizeikollegen hatten geradezu wortgleich die Version des angeklagten Kollegen bestätigt.