Kölner Gesprächsreihe „frank&frei"Wie gehen Medien mit Verdachtsberichterstattung um?

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Köln – Vor ein paar Wochen hat der „Fall Metzelder“ Wellen geschlagen: Bundesweit berichteten Medien über das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler. Zwei Fragen, die sich in diesem Zusammenhang bis heute stellen, sind: Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form darf die Presse über den Fall berichten, ohne die Persönlichkeitsrechte von Christoph Metzelder zu verletzten? Derzeit läuft das Verfahren noch, den Medien ist gerichtlich untersagt worden, die Vorwürfe zu wiederholen.

Über die hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die journalistische Sorgfaltspflicht stellt, diskutiert Joachim Frank, Chefkorrespondent des „Kölner Stadt-Anzeiger“, am kommenden Donnerstag, 28. November, im Rahmen der Reihe „frank&frei“ mit fünf Gästen. Das Thema des Abends in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein lautet: „Was muss die Presse dürfen – Verdachtsberichterstattung in den Medien“. Beginn ist um 19 Uhr in der Karl-Rahner-Akademie in der Innenstadt, Jabachstraße 4-8.

Die Gäste bei „frank&frei“ in Köln

Als Gäste auf dem Podium sitzen: Heiko Klatt, Rechtsanwalt für Medienrecht und Presserecht in Köln – Klatt hat als Metzelders Medienanwalt nach Bekanntwerden der Vorwürfe ein so genanntes Informationsschreiben an verschiedene Medien geschickt mit der Aufforderung, jede Berichterstattung zu unterlassen, die auf einer unzulässigen Vorverurteilung Metzelders beruhe; Klatt kündigte an, gegen entsprechende Verstöße juristisch vorgehen zu wollen. Weitere Gäste sind Professor Björn Gercke, Strafverteidiger aus Köln, Ulrich Bremer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Susanna Dahs, die für Presserecht zuständige Justiziarin der DuMont-Mediengruppe und Peter Berger, Chefreporter des „Kölner Stadt-Anzeiger“.

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Journalisten haben die aus dem Grundgesetz abgeleitete Aufgabe, Nachrichten von öffentlichem Interesse zu beschaffen und zu verbreiten. Aber: Rechtfertigt das öffentliche Informationsinteresse die Nachteile, die einem Betroffenen durch die Berichterstattung entstehen können – vor allem, wenn es um den Anfangsverdacht einer Straftat geht? Eine Voranmeldung zur Veranstaltung im Internet ist möglich. (ts) www.karl-rahner-akademie.de

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