Köln – Der Streit um eine Reifenpanne hat es bis zum Oberlandesgericht geschafft. Der Chauffeur eines Kölner Hotels sollte im Auftrag eines Hotelgastes dessen Wagen – einen Toyota Auris – in die hoteleigene Tiefgarage fahren. Statt in der Garage stellte der Mitarbeiter das Fahrzeug in einer Parkbucht in der Nähe ab – angeblich, weil das Auto nicht mehr genug Luft im Reifen hatte.
Er habe während des Fahrens gehört, wie langsam die Luft aus den Reifen entwich, sagte der Chauffeur als Zeuge aus. Als der Hotelgast nach dem Aufenthalt im Spa-Bereich der Herberge zu seinem Auto kam, waren beide Hinterreifen platt. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage auf Schadenersatz abgewiesen mit der Begründung, der Schaden habe bereits bei der Schlüsselübergabe bestanden.
Große Löcher im Reifen
Der Kläger hatte dies verneint und bekam nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht recht. Denn ein vom OLG eingeholtes Sachverständigen-Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Reifen an zwei Stellen derart große Löcher aufwiesen, dass von einem langsamen Entweichen der Luft keine Rede sein könne. Vielmehr muss der Chauffeur das Auto derart unsachgemäß geführt haben, dass durch seinen Fahrfehler der Schaden entstand.
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In dem bereits rechtskräftigen Urteil wurden das Hotel und sein Mitarbeiter zur Zahlung von 6000 Euro Schadenersatz verurteilt. Gleichzeitig übersandte das OLG die Akten an die Kölner Staatsanwaltschaft . Dem Chauffeur droht jetzt noch ein Verfahren wegen vorsätzlich begangener Sachbeschädigung. (HD)



