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Kölner HauptbahnhofBahn verliert im Streit um Taxi-Halteplätze

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taxi symbolbild

Symbolbild.

Köln – Die Taxi-Halteplätze auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs dürfen nicht exklusiv an ein Unternehmen vermarktet werden. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln der Stadt recht gegeben und eine Klage der Deutschen Bahn abgewiesen. Diese hatte einen Vertrag mit den Unternehmen My-Taxi abgeschlossen, das ab Januar 2016 die Standplätze am Bahnhofsvorplatz, auf dem Breslauer Platz und an den Bahnhöfen Deutz und Mülheim allein nutzen wollte. My-Taxi sollte dafür dem Vernehmen nach pro Jahr rund 100.000 Euro zahlen.

Alle Taxifahrer, die nicht bei My-Taxi angeschlossen sind, sollten eine gebührenpflichtige Jahresplakette für 120 Euro kaufen, um dort weiter halten zu können. Dagegen hatte die Genossenschaft des Taxi-Ruf, der 1.200 Fahrer aus 800 Unternehmen angeschlossen sind, heftig protestiert. My-Taxi konnte nur wenige Plaketten verkaufen.Das Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung der Stadt Köln an. Beim Bahnhofsvorplatz handele es sich seit 2006 um „öffentlich gewidmetes Straßenland“. Die Bahn als frühere Eigentümerin des Grundstücks hatte argumentiert, sie habe nicht zugestimmt, als die Stadt die Taxistände damals zum öffentlichen Straßenland erklärt hatte. Außerdem sei die gesamte Fläche rechtlich gesehen dem Eisenbahnbetrieb gewidmet. Gegen diese Entscheidung kann die Bahn beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Nach Informationen des „Stadt-Anzeiger“ hat sie sich noch nicht entschieden, ob sie das tun wird.

Die Rechtslage beim Breslauer Platz, über den nicht entschieden werden musste, weil er nicht Gegenstand des Verfahrens war, scheint vergleichbar zu sein.